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Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte bei Altersvorsorge

Endlich hat das Parlament nach langer Debatte die lang ersehnte Reform der beruflichen Altersvorsorge erfolgreich umgesetzt. Diese Reform hat ihre Kernziele erreicht und verbessert die Situation von Teilzeitbeschäftigten deutlich. Die neuen Regelungen ermöglichen es nun auch Personen mit geringen Arbeitspensen, eine ausreichende Absicherung für ihre Altersvorsorge zu erhalten. Dies stellt insbesondere für Frauen, aber auch für andere Arbeitnehmende, einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung dar.


Die MITTE Frauen

Symbolbild von Rainer Sturm / pixelio.de


Ein weiteres wichtiges Ziel der Reform ist die Verhinderung der Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden, insbesondere in den Minimal‐Pensionskassen. Eine solche Umverteilung ist unvereinbar mit einer generationengerechten Altersvorsorge. Mit der Umsetzung der neuen Regelungen wird diese Umverteilung nun endlich gestoppt.

Für die Übergangsgeneration, die von der Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes auf 6.0% betroffen sein könnte, wurde eine gute Lösung gefunden. Obwohl maximal 20% der Neu-Rentenbeziehenden aufgrund der Reform eine kleinere Rente als geplant erhalten würden, werden 50% der Neu‐Rentenbeziehenden einen Rentenzuschlag erhalten. Insbesondere Personen mit geringen Renten werden davon profitieren, wodurch die Reform auch dazu beitragen wird, eine soziale Altersvorsorge zu gewährleisten.


Abschliessend ist es erfreulich, dass unser bewährtes 3‐Säulen‐System erhalten bleibt. Dieses System ist nicht nur sozial und fair für Alt und Jung, sondern auch finanzierbar. Insgesamt kann die

beschlossene Reform als wichtiger Schritt in Richtung einer modernisierten Altersvorsorge betrachtet werden.

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