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Ukraine: Bundesrat aktiviert Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine

Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Das hat der Bundesrat gestern 11. März 2022 entschieden. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Konsultation ist die Einführung des Schutzstatus S einstimmig begrüsst worden.

Symbolbild von Tong Su on Unsplash


Innerhalb von zwei Wochen haben über zwei Millionen Menschen die Ukraine in Richtung Schengen-Raum verlassen. Der Bundesrat erwartet, dass sie zunehmend auch in der Schweiz Schutz suchen. Ukrainerinnen und Ukrainer können visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten.


Um den Geflüchteten schnell und möglichst unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Dieser gilt ab heute Samstag, 12. März 2022. Mit dem Schutzstatus S kann einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, kollektiv Schutz gewährt werden. Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es den Schutzbedürftigen auch, Familienangehörige nachzuziehen. Er entspricht weitgehend jener Lösung, welche die EU-Mitgliedstaaten beschlossen haben.


Anpassungen bei Arbeitsmöglichkeiten und Reisefreiheit

Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können. Nicht unter den Schutzstatus S fallen Personen, denen bereits in einem anderen EU-Staat der Schutzstatus zugesprochen worden ist.


Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene in einzelnen Punkten Anpassungen an dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschlossen. So wird die Wartefrist von drei Monaten für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgehoben. Der Bundesrat erlaubt auch die selbständige Erwerbstätigkeit. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zur Schule ist gewährleistet. Das Staatssekretariat für Migration prüft derzeit mit den Kantonen, ob Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs nötig sind. Zudem dürfen Personen mit dem Schutzstatus S bewilligungsfrei reisen.


Breite Unterstützung bei den Kantonen, Gemeinden, Städten und Hilfswerken

Der Bundesrat hat sich – vorbehältlich der Zustimmung in der Konsultation – bereits am 4. März 2022 für die Einführung des Schutzstatus S ausgesprochen. Inzwischen hat er Kantone, Gemeinden, Städte, Hilfswerke, das UNHCR dazu konsultiert. Die Einführung des Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine sowie die Anpassungen bei der Erwerbstätigkeit und der Reisefreiheit sind von der grossen Mehrheit der Konsultierten explizit befürwortet worden.

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