Superprovisorische Schliessung eines Kosmetik-Studios im Bezirk Baden
- Kanton Aargau
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Die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) hat am 14. November 2025 ein Kosmetikstudio im Bezirk Baden mit einer superprovisorischen Verfügung geschlossen. Sie wurde dabei von der Kantonspolizei Aargau unterstützt.
DGS

Die Abteilung Gesundheit hat den Betrieb in den letzten zwei Jahren mehrfach kontrolliert und mehrere Verstösse gegen die gesetzlichen Vorgaben festgestellt. Im Kosmetikstudio haben nicht qualifizierte Personen Behandlungen durchgeführt – teilweise auch ohne die vorgeschriebene Präsenz eines Arztes. Weiter hat die Abteilung Gesundheit mutmasslich widerrechtliche Schönheitsprodukte sichergestellt. Diese Vorkommnisse sowie verschiedene Beschwerden von Patientinnen führten dazu, dass die Abteilung Gesundheit im Sommer 2024 Strafanzeige gegen die Geschäftsführerin einreichte.
Nachdem am 14. November 2025 eine weitere Beschwerde wegen einer gravierenden medizinischen Komplikation eingegangen ist und die bisher angewandten milderen Mittel (Auflagen, Behandlungsverbote) nicht ausreichend waren, hat die Abteilung Gesundheit entschieden, den Betrieb gleichentags superprovisorisch zu schliessen. Damit sind weitere gesundheitsgefährdende Behandlungen per sofort unterbunden.
