top of page
Logo soaktuell.ch
  • bluesky
  • Pinterest

Sie können Gönner sein so lange Sie wollen, die Rega muss keine Kosten übernehmen

  • Autorenbild: Redaktion soaktuell.ch
    Redaktion soaktuell.ch
  • vor 44 Minuten
  • 5 Min. Lesezeit

Das ist eine unglaublich frustrierende Situation. Man zahlt der Rega jahrelang Gönnerbeiträge ein, in der Meinung, bei einer Rettung durch die Rega finanziell abgesichert zu sein, und wenn es dann hart auf hart kommt, kann man von Glück reden, wenn die Unfallversicherung 100 Prozent der Kosten übernimmt. Sie können so viele Gönnerbeiträge bezahlen wie Sie wollen, die Rega muss keine Kosten übernehmen, wenn sie nicht will. Der grosse Rega-Irrtum.


Rega-Gönnerbeitrag versus Versicherung. Die Versicherung gewinnt. KI-generierte Illustration von Gemini.
Rega-Gönnerbeitrag versus Versicherung. Die Versicherung gewinnt. KI-generierte Illustration von Gemini.

Wer in der Schweiz den roten Helikopter am Himmel sieht, denkt oft an Sicherheit. Viele zahlen seit Jahren ihren Gönnerbeitrag in der festen Überzeugung: «Wenn mir etwas passiert, bin ich finanziell abgesichert.» Doch nach einem Unfall folgt das böse Erwachen in Form einer hohen Rechnung an die Unfallversicherung (wenn man eine hat). Und dann kann man froh sein, wenn diese 100 Prozent der Rega-Kosten übernimmt. Die Gönnerschaft ist bloss eine Spende. Sonst gar nichts.


Wehe, die "Spende" bleibt mal unbezahlt


Es ist ein Szenario, das so oder ähnlich die Gemüter regelmässig erhitzt: Eine sechsköpfige Familie bezahlte seit über 15 Jahren den Rega-Gönnerbeitrag von satten 80 Franken pro Jahr. Eine Familie mit vier Kindern ist finanziell per Definition kaum auf Rosen gebettet und trotzdem hat sie im Laufe der Jahre über 1200 Franken bei der Rega abgeladen. Dies, weil sie die Rega gut findet. 2025 dann ging der Gönnerbeitrag, aus was für Gründen auch immer, unter. Die Rechnung blieb unbezahlt. 2026 wurde der Gönnerbeitrag wieder bezahlt. Und genau in dieser "Deckungslücke" passiert der Mutter ein Skiunfall mit einer Kopfverletzung. Sie wurde mit der Rega ins Spital geflogen.


Sie ahnen es. Sehr schnell kommt ein Mail von der Rega, in dem mitgeteilt wurde, dass die Gönnerschaft 2024 zum letzten mal bezahlt worden sei. Es bestehe aktuell keine gültige Gönnerschaft. Die Rega schickt die Rechnung für die Rettungskosten der Unfallversicherung der Verletzten. Ob diese 100 Prozent der Kosten übernimmt, ist noch offen. Wahrscheinlich aber schon.


Das ist der Punkt, den die betroffene Familie am meisten in Rage bringt. Die richtige Antwort der Rega an langjährige Gönner wäre gewesen: "Sie sind seit vielen Jahren Gönner der Rega und haben die Gönnerschaft auch nicht gekündigt. Herzlichen Dank für Ihre Treue. Wir haben aber festgestellt, dass die Gönnerschaft 2025 noch unbezahlt ist. Da keine Kündigung der Gönnerschaft vorliegt, gehen wir davon aus, dass diese Rechnung untergegangen ist. Bezahlen Sie den fehlenden Gönnerbeitrag doch innert den nächsten Tagen nach... usw." So hätte das Mail lauten müssen, wenn man langjährige Gönner schätzt und an einer Fortsetzung der Gönnerschaft interessiert wäre. Doch die Mails der Rega deuten auf einen Rückzieher hin. Man könne die Gönnerschaft 25 nicht nachzahlen.


Die Rega schreibt auf ihrer Website, dass sie eine gemeinnützige und private Stiftung sei, welche auf Spendengelder angewiesen ist. Der Hinweis auf die zum Unfallzeitpunkt nicht bezahlte Gönnerschaft (notabene nach über 15 Jahren Treue), ist also ein Hinweis auf eine ausgebliebene Spende. Die Mails der Rega machen im Ansatz klar, in welche Richtung es bei der Abrechnung der Kosten geht.


Rega-Gönnerschaft bietet oft keinen Mehrwert


Freilich, die Erwartungen der Familie waren andere. Doch die rechtliche Lage ist komplexer, als es das Marketing-Gefühl der «Mitgliedschaft» suggeriert. Deshalb gilt es, die Rega-Gönnerschaft gut zu überlegen. In den meisten Fällen nämlich macht sie ausser einer relativ hohen Spende für eine gute Sache schlicht keinen Sinn, respektive bietet keinen Mehrwert.


Das Missverständnis mit der «Versicherung»


Der wichtigste Punkt vorab: Die Rega ist keine Versicherung. Rechtlich gesehen handelt es sich beim Gönnerbeitrag um eine Schenkung. In den Statuten ist festgehalten, dass die Rega die Kosten für Luftrettungen nach eigenem Ermessen erlassen kann, sofern Versicherungen nicht dafür aufkommen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Anders formuliert: Solange eine Versicherung den Rega-Einsatz bezahlt, sollen die Versicherungen bezahlen. Und wenn eine Versicherung nicht oder nicht alles bezahlt, ist es immer noch "im Ermessen" der Rega, ob sie übernehmen will oder nicht. Es liegen uns auch Informationen von Gönnern vor, deren Kosten für den Rettungseinsatz nicht vollständig von Versicherungen und der Rega übernommen wurden - auch das kommt vor.

Das System basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet: Die Rega springt erst dann ein, wenn niemand sonst zahlt. Und auch dann nur vielleicht.

Bei einem Unfall ist die obligatorische Unfallversicherung (UVG) zuständig. Im vorliegenden Fall war das so. Diese übernimmt in der Regel 100 Prozent der Rettungskosten. Die Rega muss hier gar nicht aktiv werden. Kurz: Berufstätige mit einer Unfallversicherung können sich die Gönnerschaft bei der Rega gleich sparen, ausser sie wollen ihr Geld spenden.


Nicht-Berufstätige, die über die Krankenkasse (KVG) unfallversichert sind, erleben oft das «Blaue Wunder». Die Krankenkasse zahlt bei Rettungen meist nur 50 Prozent der Kosten, und das oft nur bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5'000 Franken.


Das Problem entsteht, wenn die Rega zum Schluss kommt, dass die Versicherung des Verunfallten eigentlich zahlungspflichtig wäre, diese aber den Betrag kürzt. Die Rega versteht sich nicht als Ausfallbürge für Lücken im Versicherungssystem.


Die Falle der «medizinischen Notwendigkeit»


Ein weiterer Knackpunkt ist die Notwendigkeit des Einsatzes. Wurde der Helikopter gerufen, obwohl ein Abtransport mit der Ambulanz oder gar eine private Talfahrt zumutbar gewesen wäre? Wenn die Versicherung den Einsatz als «nicht indiziert» einstuft, steht der Gönner oft allein da. Besonders bei Suchaktionen ohne anschliessende medizinische Rettung oder bei Bergungen aus blosser Erschöpfung sind die Grenzen fliessend. Für solche Fälle hat man ja noch ein gewisses Verständnis.


Was Gönner tun können


  1. Leistungsabrechnung verlangen: Zuerst muss die eigene Versicherung (Unfall oder Krankenkasse) entscheiden, ob sie die Kosten übernimmt und wenn ja, wie viele.

  2. Härtefallprüfung: Die Rega zeigt sich oft kulant, wenn man nachweisen kann, dass die Versicherung die Deckung verweigert und die Kosten die private Haushaltskasse massiv belasten, was im vorliegenden Fall mit Sicherheit so wäre.

  3. Dokumentation: Ein ärztliches Zeugnis, das die medizinische Notwendigkeit der Flugrettung unterstreicht, ist das stärkste Argument.

  4. Lieber zuerst die Versicherungen optimieren, damit Rettungen möglichst bezahlt werden, als auf die Rega hoffen.


Das Gefühl des Vertrauensbruchs


Die Rega leistet hervorragende Arbeit, doch mit der Gönnerschaft suggeriert sie heute noch eine falsche Sicherheit. Auf der Gönner-Website wird zware auf die Fakten hingewiesen - aber man muss sie suchen. Die Gönnerschaft ist ganz klar kein Freipass für kostenlose Rettungen. Das ist klar. Es ist eigentlich eine Spende (oder eben eine Schenkung). Erwartungen darf man daran keine knüpfen. Sonst wird man früher oder später enttäuscht.


Wer jahrelang treu seinen Gönnerbeitrag einzahlt, tut dies meist aus einer Mischung aus Solidarität und dem Bedürfnis nach Sicherheit. Man fühlt sich als Teil einer Gemeinschaft, die im Notfall füreinander einsteht. Wer knapp bei Kasse ist, würde nie 80 Franken im Jahr spenden ohne Erwartungen. Wenn dann nach einem traumatischen Unfallereignis – in einer Phase, in der man ohnehin physisch und psychisch vulnerabel ist – eine unterkühlte Ablehnung der Kostenübernahme erhält oder eine Diskussion über einen zu spät bezahlten Jahresbeitrag erfolgt, wird dies verständlicherweise als Vertrauensbruch wahrgenommen.


Das entspricht nicht dem Bild der Rega, an das man jahrelang glaubte. Es ist vielmehr das Bild einer Organisation, die sich bei den Kosten mit allen verfügbaren Argumenten aus der Verantwortung ziehen will. Das Gefühl, «im Regen stehen gelassen zu werden» (vor allem bei Diskussionen über den Ausfall eines Jahresbeitrags bei langjähriger Gönnerschaft), wiegt für viele Betroffene schwerer als der eigentliche Rechnungsbetrag. Es ist der Moment, in dem das Bild der rettenden Engel am Himmel für viele Gönner tiefe Risse bekommt. Und solche Situationen gibt es leider.


Juristisch ist die Lage klar. Die Rega muss gar keine Kosten übernehmen, egal wie lange und wie viele Gönnerbeiträge Sie leisteten. Auf der emotionalen Ebene ist die Lage auch klar, mindestens für die betroffene Familie am Anfang dieses Artikels. Sie spart sich ab sofort die 80 Franken pro Jahr für die Rega und verwendet das Geld lieber für eine Optimierung ihrer Versicherungen.

bottom of page