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Organspenden rückläufig - Wartelisten werden länger

Nach bereits tiefen Zahlen bei Transplantationen und länger werdenden Wartelisten seit April 2019 sind die Spenderzahlen in der Schweiz auch im 1. Quartal 2021 rückläufig. Kann keine Kehrtwende herbeigeführt werden, werden 2021 die Transplantationsaktivitäten um 20 Prozent einbrechen und die Anzahl Personen auf Wartelisten um knapp 10 Prozent steigen. Ein Anstieg an Patientinnen und Patienten, für die das rettende Organ zu spät kommt, zeichnet sich ab. Swisstransplant unterstützt einen Systemwechsel, traktandiert im Nationalrat am 5. Mai 2021.


Stiftung Swisstransplant

Image by Sasin Tipchai from Pixabay


Verglichen werden die Transplantationsaktivitäten 2021, bei denen Swisstransplant ein Einbruch von 20 Prozent befürchten, und die Wartelisten, die um knapp 10 Prozent steigen, mit Vergleichswerten vor der Coronapandemie. Bereits im Jahr 2020 war die Zahl der Transplantationen tief, die Wartelisten wurden länger und die Sterberate auf der Nationalen Warteliste ist um über 50% angestiegen im Vergleich zu 2019. Ein Trend der auch 2021 weiter anhält. Hauptgrund dieser Entwicklung ist die hohe Ablehnungsrate von 55 Prozent. In mehr als der Hälfte der Gespräche kennen die Angehörigen den Wunsch des Verstorbenen nicht und tun sich schwer, in dieser Situation stellvertretend für den Verstorbenen in den Organspendeprozess einzuwilligen.


Im 1. Quartal 2021 konnten 99 Organe von spendenden verstorbenen Personen transplantiert werden. Dies sind 23 Organe weniger als im 4. Quartal 2020. Über die letzten 12 Monate gerechnet ist die Zahl der transplantierten Organe leicht gestiegen, sie liegt jedoch deutlich unter der Zahl von 2019 – vor der Coronapandemie. Am Ende des 1. Quartals 2021 warteten insgesamt 1479 Patientinnen und Patienten auf eines oder mehrere Organe, was einem Anstieg von 22 Personen innert 3 Monaten entspricht. Die Warteliste wird seit 2018 kontinuierlich länger.


Position Swisstransplant

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Organspendeinitiative liegt als Botschaft und Gesetzesentwurf vor und wird voraussichtlich am 5. Mai 2021 im Nationalrat als Erstrat behandelt. Swisstransplant unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats.


Willensäusserung im Nationalen Organspenderegister

Auch nach einem Systemwechsel ist zentral, dass der Wille der verstorbenen Person bekannt ist. Das entlastet die Angehörigen. Und es entlastet das Spitalpersonal. Die Willensäusserung im Nationalen Organspenderegister via Smartphone, Tablet oder Computer ist einfach, zeitgemäss und sicher: www.organspenderegister.ch

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