Olten: Jetzt liegen die Pläne auf für den Neubau an der Konradstrasse 25/27
An der Konradstrasse 25 und 27 in Olten planen die Eigentümer einen sechsgeschossigen Bau mit einem Attikageschoss. Nachdem im Mai und Juni 2022 die öffentliche Mitwirkung stattgefunden und der Kanton daraufhin eine Vorprüfung durchgeführt hat, wird der Gestaltungsplan nun vom 27. Juli bis 25. August 2023 im Stadthaus öffentlich aufgelegt; die Unterlagen werden auch im Internet aufgeschaltet.
Situationsplan zVg. von Stadt Olten
Das Geviert Solothurnerstrasse/Hübelistrasse/Konradstrasse/Ringstrasse soll durch den geplanten Neubau ortsbaulich sinnvoll ergänzt werden. Die beiden Grundstücke eignen sich aufgrund der Lage und der niedrigen Lärmimmissionen zur Wohnnutzung, wobei das Erdgeschoss auch weiterhin im Sinne der Belebung der Innenstadt einer Laden- bzw. Dienstleistungsnutzung zugeordnet wird. Der Entwurf der Raumplanungsinstrumente erfolgte auf Basis eines Richtprojektes. Das Areal liegt in der Kernzone, welches gemäss dem Zonenreglement mit einem Gestaltungsplanobligatorium belegt ist.
Das Projekt sieht ein sechsgeschossiges Gebäude mit zurückversetztem Attikageschoss vor, welches sich an den Nachbargebäuden orientiert und die Lücke in der Häuserzeile schliesst. Geplant ist eine Mischnutzung zwischen Wohnen und Gewerbe: Im Erdgeschoss entlang der Konradstrasse sind Dienstleistungen oder Verkaufslokalitäten vorgesehen, in den Obergeschossen Wohnnutzungen geplant. Insgesamt werden 12 Wohnungen angeboten.
2022 wurde der entsprechende Gestaltungsplan in der Eingangshalle des Stadthauses vorgestellt. Im Anschluss hat sich die Partei der Grünen/Jungen Grünen zum Planungsvorhaben schriftlich geäussert. Dabei sind insbesondere Themenbereiche der Energie und Ökologie angesprochen worden. Aus dem aktuell ebenfalls publizierten Mitwirkungsbericht lässt sich entnehmen, dass die Planungsbehörde in den Sonderbauvorschriften mit zusätzlichen Bestimmungen reagiert hat. Der Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumplanung forderte zudem Anpassungen aufgrund der Anforderungen der Ortsbildeingliederung. Diese wurden, soweit planerisch erfüllbar, ebenso berücksichtigt.
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