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Stadt Olten eröffnet Vernehmlassung über künftige Vernehmlassungsverfahren

  • Autorenbild: Stadt Olten
    Stadt Olten
  • vor 4 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Der Stadtrat der Stadt Olten gibt den Entwurf des neuen Vernehmlassungsreglements (SRO 117) zur öffentlichen Vernehmlassung frei. Quasi eine Vernehmlassung über Vernehmlassungen. Ein Reglement also, welches das Vorgehen bei Vernehmlassungen regelt. Die Vernehmlassung dauert vom 2. bis 29. März 2026. Neben den im Gemeindeparlament vertretenen politischen Parteien können sich auch weitere Organisationen ausserhalb der Verwaltung sowie interessierte Einzelpersonen beteiligen und eine Stellungnahme einreichen.


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Symbolbild von Kaleidico / unsplash.com
Symbolbild von Kaleidico / unsplash.com

Der Reglementsentwurf wurde vom Stadtrat erarbeitet, nachdem das Gemeindeparlament an seiner Sitzung vom 27. März 2025 einen überparteilichen Auftrag betreffend Vernehmlassungsverfahren für wichtige Geschäfte mit 19 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen erheblich erklärt hatte. Ziel des Auftrags ist es, wichtige Sachgeschäfte künftig systematisch vorparlamentarisch zur Vernehmlassung zu unterbreiten, um demokratische Partizipation, Transparenz, Akzeptanz und Entscheidungsqualität zu stärken. Der Stadtrat legt mit dem vorliegenden Reglementsentwurf eine konkrete Umsetzungsvariante vor.


Der Entwurf sieht vor, dass der Stadtrat bei wichtigen Erlassen und anderen Geschäften in Kompetenz des Gemeindeparlaments grundsätzlich ein Vernehmlassungsverfahren durchführt. Wichtig ist ein Geschäft dann, wenn es von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite ist. Die Vernehmlassung erfolgt in der Regel schriftlich und digital. Jede Partei sowie jede weitere Organisation ausserhalb der Verwaltung und jede natürliche Person kann eine Stellungnahme einreichen. Vernehmlassungen sollen mindestens vier Wochen dauern. Nach Ablauf der Frist werden die Stellungnahmen im Internet veröffentlicht, damit Parlament und Öffentlichkeit die eingegangenen Rückmeldungen und deren Repräsentativität nachvollziehen können.


Der Stadtrat weist darauf hin, dass die Einführung einer Vernehmlassungspflicht den politischen Prozess um rund drei Monate verlängern und insbesondere bei Bauprojekten zu Mehrkosten führen kann. Aus Sicht des Stadtrats steht dieser Mehraufwand in einem kritischen Verhältnis zum erwarteten Mehrwert. Gleichwohl kommt der Stadtrat dem parlamentarischen Auftrag nach und unterbreitet mit dem Vernehmlassungsreglement einen konkreten Umsetzungsvorschlag, zu dem sich die Parteien nun äussern können.


Die Vernehmlassungsunterlagen sind ab dem 2. März 2026 auf www.olten.ch abrufbar. Stellungnahmen sind bis spätestens 29. März 2026 digital bei stadtkanzlei@olten.ch einzureichen. Die Eingaben fliessen in die Überarbeitung des Reglements ein, bevor dieses dem Gemeindeparlament zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Zeitpunkt und Modalitäten des Inkrafttretens hängen von den Ergebnissen der Vernehmlassung und dem Entscheid des Parlaments ab.

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