Neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge beschlossen
Der Bundesrat hat verbesserte Sicherheitsstandards für Fahrzeuge beschlossen. Im Einklang mit den europäischen Zulassungsbestimmungen müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden. Verbesserte Karosserieelemente erhöhen zudem die Sicherheit von Fahrzeuginsassen, Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Vorschriften treten am 1. April 2024 in Kraft.
ASTRA
Symbolbild von Samuele Errico Piccarini / unsplash.com
Mit seinem Entscheid stellt der Bundesrat sicher, dass neue Fahrzeuge in der Schweiz mit den aktuellsten Sicherheitssystemen ausgerüstet sind. Insbesondere müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Der Schutz persönlicher Daten ist sichergestellt, die Änderungen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt.
Verbessert wird auch der Schutz von Fahrradfahrenden, Fussgängerinnen und Fussgänger und Fahrzeuginsassen. So werden verbesserte Karosserieelemente obligatorisch, die zum Beispiel bei einem Unfall für einen weniger harten Aufprall sorgen. Auch das direkte Sichtfeld für Fahrerinnen und Fahrer schwerer Motorfahrzeuge soll verbessert werden, so dass sie Personen neben oder vor dem Fahrzeug besser sehen können. Für Reisecars und Busse werden erhöhte Anforderungen an Überroll- und Brandschutz eingeführt.
Diese Änderungen verbessern die Sicherheit auf den Strassen weiter. Der Bundesrat verhindert auch Handelshemmnisse, da die neuen Massnahmen mit internationalen Entwicklungen abgestimmt sind. Für direkt importierte Fahrzeuge gewährt der Bundesrat eine angemessene Übergangsfrist.
Der Bundessrat hat auch die Vorschriften und Einteilungskriterien für Arbeitsfahrzeuge wie Kranwagen, Pflanzenschutzspritzen, Holzerntemaschinen sowie Spezialgeräte für die Pflege von Bepflanzungen an den Stand der Entwicklung angepasst. Sie dürfen neu unter bestimmten Voraussetzungen Stoffe des Arbeitsprozesses, Verbrauchsmaterial oder benötigte Hilfsmittel transportieren.
Das Revisionspaket beinhaltet zudem Anpassungen, die von den kantonalen Vollzugsbehörden oder von Branchenorganisationen vorgeschlagen wurden. Darunter fallen z. B. Erleichterungen beim Umbau auf Elektroantrieb oder Erleichterungen bei der Nachprüfung von nicht vom Hersteller genehmigten Zubehörfelgen.
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