Meldeformular für Abzocke von Schweizer Kunden beim Online-Shopping
Seit 1. Januar 2022 ist die Benachteiligung von Kundinnen und Kunden aus der Schweiz im Online-Handel gesetzlich verboten. Im Visier des Konsumentenschutzes sind vor allem ausländische Online-Shops, die Kunden ungefragt auf eine teurere Website umleiten, übliche Schweizer Bezahlkarten nicht annehmen oder ungerechtfertigt überhöhte Preise verlangen. Solche Praktiken sollten dem Konsumentenschutz jetzt unbedingt gemeldet werden.
Konsumentenschutz
Symbolbild von Hannes Edinger / pixabay.com
Die neuen Gesetzesbestimmungen wurden vom Parlament im Frühling 2021 verabschiedet - als Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative, die daraufhin von den Initianten zurückgezogen wurde. Neben den Änderungen beim Online-Shopping wurde per Anfang Jahr auch das Kartellgesetz angepasst: Nun können sich auch Unternehmen besser gegen überhöhte Preise - insbesondere von ausländischen Lieferanten - wehren.
Der Konsumentenschutz engagiert sich seit Jahren gegen überhöhte Preise von Importprodukten und lancierte deshalb 2016 zusammen mit Partnern die Volksinitiative «Fair-Preis-Initiative». Diese wurde von den Initianten zurückgezogen nachdem das Parlament einen wirkungsvollen Gegenvorschlag beschlossen hatte, der am 1. Januar 2022 in Kraft trat.
Online-Shopping: Benachteiligung von Kunden aus der Schweiz ist untersagt
Kernstück des Gegenvorschlags aus Konsumentensicht ist eine Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Kundinnen und Kunden aus der Schweiz dürfen beim Online-Shopping gegenüber Kunden im Ausland nicht mehr benachteiligt werden. Insbesondere gelten diese vier Regeln:
Kunden aus der Schweiz dürfen ohne Zustimmung nicht direkt auf eine andere Webseite weitergeleitet werden oder der Zugang zu einem Online-Shop blockiert werden (Geoblocking-Verbot).
Die Kunden dürfen grundsätzlich nicht bei den Preisen oder bei den Zahlungsmitteln diskriminiert werden. So müssen sie beispielsweise auch auf Rechnung oder mit handelsüblichen Kreditkarten aus der Schweiz bezahlen können.
Die Kunden müssen auch auf einer ausländischen Website bestellen können. Es besteht jedoch keine Lieferpflicht in die Schweiz. Ein deutscher Online-Shop muss jedoch beispielsweise auch Schweizer Kunden zu den gleichen Konditionen beliefern, falls sie eine deutsche Lieferadresse bekanntgeben.
Falls ein ausländischer Online-Shop in die Schweiz liefert, darf er für seine Waren ohne sachliche Rechtfertigung nicht mehr verlangen als im Ausland. Gerechtfertigt sind zum Beispiel Zusatzkosten für den Versand in die Schweiz und die Verzollung.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, begrüsst die neuen Regeln: «Konsumenten aus der Schweiz zahlten bisher oft für die genau gleichen Waren und Dienstleistungen massiv mehr als im Ausland. Wir sind zuversichtlich, dass dieser ungerechtfertigte Schweiz-Zuschlag nun Geschichte ist.» Laut Stalder wird der Konsumentenschutz die Einhaltung der neuen Regeln überwachen und notfalls rechtliche Schritte einleiten. Im Fokus stünden derzeit insbesondere Reisen, Bekleidung sowie Möbel und Einrichtungsgegenstände. Der Konsumentenschutz untersuche jedoch selbstverständlich alle Branchen, die dem Gesetz unterstellt sind, und ermutige die Konsumenten Meldung zu machen: «Wir bitten die Bevölkerung überhöhte Preise und Verstösse gegen die neuen Bestimmungen dem Konsumentenschutz zu melden.» Der Konsumentenschutz hat zu diesem Zweck ein Meldeformular aufgeschaltet.
Kartellgesetzänderung: Auch Unternehmen profitieren von der Fair-Preis-Initiative
Nebst den neuen Gesetzesbestimmungen im UWG trat per 1. Januar 2022 auch eine Änderung des Kartellgesetzes (relative Marktmacht) in Kraft: Wenn Unternehmen aus der Schweiz von einer Ware oder Dienstleistung eines bestimmten Anbieters abhängig sind, weil es keine zumutbare Ausweichmöglichkeit gibt, können sie sich neu an die Wettbewerbskommission (WEKO) wenden, falls der Lieferant seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt.
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