Mehr Verlagerung von Gütern auf die Schiene - oder auf die Strasse?
Der Bundesrat will den Güterverkehr weiterentwickeln und dabei die energie- und klimapolitischen Ziele sowie die Bedeutung der Bahntransporte für die Versorgungssicherheit der Schweiz berücksichtigen.
Einzelwagenladungsverkehr. Foto: SBB Cargo AG
Er hat an seiner Sitzung vom 2. November 2022 beschlossen, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu schicken: Die erste Variante sieht modernisierte Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr mit umfassender finanzieller Förderung durch den Bund vor. Die zweite fokussiert auf wettbewerbliche Anreizinstrumente. Dies hätte allerdings zur Folge, dass bedeutende Güterbahnangebote verschwinden und auf die Strasse verlagert würden.
Die digitale, automatische Kupplung für den Schienengüterverkehr soll mit beiden Varianten unterstützt werden, ebenso die Rheinschifffahrt.
Der Bund hat die Rahmenbedingungen für den Güterverkehr letztmals vor knapp einem Jahrzehnt angepasst. Er hat damit wichtige Impulse gesetzt und im Bereich der Infrastruktur- und Raumplanung mehr Planungssicherheit für unternehmerische Aktivitäten geschaffen. Der Schienengüterverkehr konnte indes seinen Marktanteil nicht wie erhofft steigern.
Der von SBB Cargo angebotene Einzelwagenladungsverkehr ist sehr aufwändig geblieben und weiterhin kostspielig. Dabei werden einzelne Wagen von verschiedenen Anschlussgleisen gesammelt und für den Weitertransport in Rangierbahnhöfen zu ganzen Zügen zusammengestellt. Das ist personalintensiv und teuer. SBB Cargo steht entsprechend vor grossen finanziellen Herausforderungen.
Das Parlament hat den Bundesrat angesichts dieser Entwicklung beauftragt, eine Auslegeordnung zur künftigen Ausrichtung des Güterverkehrs vorzulegen. Der Bundesrat berücksichtigt dabei auch die klima- und energiepolitischen Ziele sowie die Versorgungssicherheit. Gemäss der Klimastrategie 2050 wird für den Güterverkehr die Umstellung der Lastwagen auf erneuerbare Antriebe sowie die Verlagerung auf die Schiene angestrebt.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beschlossen, zwei Varianten zur Weiterentwicklung des Güterverkehrs in die Vernehmlassung zu geben.
Die erste Variante hat zum Ziel, den Schienengüterverkehr technisch und organisatorisch zu modernisieren, die Transportkette Schiene-Schiff zu stärken und dadurch die Treibhausgasemissionen des Gütertransports massgeblich zu vermindern. Der Bundesrat schlägt dazu eine gezielte finanzielle Unterstützung vor. Der Bund soll die Anbieter des Einzelwagenladungsverkehrs finanziell abgelten können.
Zudem sind finanzielle Beiträge für die Einführung der digitalen, automatischen Kupplung vorgesehen. Diese trägt dazu bei, den Schienengüterverkehr einfacher, schneller und günstiger zu machen. Deshalb wird sie von allen europäischen Bahnen koordiniert vorangetrieben. Der Bundesrat schlägt mit dieser Variante zudem vor, Geräte zum Warenumschlag sowie Infrastrukturangebote der Rheinschifffahrt finanziell zu unterstützen und einen Bonus einzuführen, dies in Form eines Verbilligungsbeitrags für den Verlad auf die Schiene. Die Kosten für diese Massnahmen belaufen sich für einen Zeitraum von vier Jahren auf rund 600 Millionen Franken. Danach soll das neue System schrittweise eigenwirtschaftlich funktionieren.
Die zweite Variante verzichtet auf eine staatliche finanzielle Unterstützung des Einzelwagenladungsverkehrs. Schienengütertransporte sollen grundsätzlich im Wettbewerb mit dem Strassentransport erbracht und finanziert werden. Vorgesehen sind aber auch bei dieser Variante die Unterstützung der Rheinschifffahrt und die Beiträge für die Modernisierung, insbesondere die finanzielle Unterstützung der Branche bei der Einführung der digitalen, automatischen Kupplung. Das ist für den grenzüberschreitenden Verkehr wichtig. Analog zur ersten Variante vorgesehen sind auch die Fördermittel für Geräte zum Warenumschlag und -verlad sowie der «Verlade-Bonus». Diese Variante hat Bundesausgaben von rund 120 Millionen Franken über einen Zeitraum von vier Jahren zur Folge.
Der Bundesrat geht davon aus, dass bei dieser Variante der Einzelwagenladungsverkehr auf der Schiene mangels Rendite mittelfristig eingestellt werden muss und es durch die Verlagerung von Transporten auf die Strasse dort zu einer Zunahme von rund 650'000 Lastwagenfahrten pro Jahr käme. Ein gutes Bahnangebot wäre zudem nur noch dort verfügbar, wo grössere Transportvolumen anfallen – also in den urbanen Gebieten. Der Marktanteil der Schiene würde voraussichtlich um 5 bis 6 Prozentpunkte sinken, im Binnenverkehr um rund 15 Prozentpunkte.
Die Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen wird angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes bei der Erarbeitung der Botschaft vertieft zu prüfen sein.
Die Vernehmlassung zur Weiterentwicklung des Schienengüterverkehrs dauert bis am 24. Februar 2023.
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