Kanton Aargau will Kinderzulagen um 10 Franken pro Monat erhöhen
Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG Familienzulagengesetz, EG FamZG) soll teilweise revidiert werden. Der Aargauer Regierungsrat schlägt vor, die Familienzulagen um 10 Franken pro Monat zu erhöhen. Daneben gibt es weiteren Anpassungsbedarf. Die Anhörung zur Teilrevision dauert vom 30. Juni bis zum 20. Oktober 2023.
DGS
Symbolbild von Helene Souza / pixelio.de
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen erhalten Familienzulagen, sofern sie die im Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen vom 24. März 2006 verankerten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Der Bund hat Mindestansätze für die Zulagen festgelegt. Diese betragen für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensalter 200 Franken pro Monat. Die Ausbildungszulagen für Jugendliche müssen mindestens 250 Franken pro Monat betragen. Im Kanton Aargau entsprechen die Familienzulagen heute diesen Mindestansätzen.
Der Regierungsrat schlägt im Anhörungsbericht vor, die Familienzulagen um 10 Franken zu erhöhen. Die Zulagen erhöhen das frei verfügbare Einkommen von Familien. Damit würde der Kanton Aargau als Wohn- und Arbeitskanton für Familien gestärkt. Die vorgeschlagene Erhöhung hat eine finanzielle Mehrbelastung der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden sowie des Kantons und der Gemeinden zur Folge. Der Regierungsrat erachtet eine Erhöhung um 10 Franken aber als sinnvoll und finanziell tragbar.
Die vorgeschlagene Änderung geht auf ein Postulat der SP-Fraktion vom 5. Januar 2021 zurück, welches die Erhöhung der Familienzulagen forderte. Die Forderung wurde damit begründet, dass Familien besondere, nicht zuletzt auch finanzielle Belastungen tragen würden und der Kanton aktuell die Mindestzulagen ausrichtet.
Weiterer Anpassungsbedarf im EG FamZG
Die Defizitgarantie des Kantons für die kantonale Familienausgleichskasse ist überholt, weshalb die entsprechende Bestimmung im EG FamZG aufgehoben werden soll. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen weiter die kantonalen Anerkennungsvoraussetzungen für private Familienausgleichskassen präzisiert werden. Schliesslich ist zur Steigerung der Transparenz, Effizienz und Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Familienausgleichskassen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veröffentlichung der Leistungskennzahlen der im Kanton Aargau tätigen Familienausgleichskassen vorgesehen.
Die Anhörung dauert bis am 20. Oktober 2023. Das geänderte Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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