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Juristische Unklarheit rund um die Umfahrung Klus bleibt bestehen!

Wegen einer Fristerstreckung im juristischen Verfahren zur Verkehrsanbindung Thal wird das Urteil sicher nicht mehr vor der kantonalen Abstimmung am 26. September gefällt werden. Die Solothurner Sektion des Verkehrsclubs der Schweiz bedauert dieses Vorgehen der Behörden, weil damit das juristische Verfahren nicht mehr vor dem politischen Entscheid abgeschlossen werden kann und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Ungewissen gelassen werden.


VCS-Sektion Solothurn

Umfahrung Klus (Grafik zVg.)


Im juristischen Seilziehen um die Umfahrung Klus hatte das Solothurnische Verwaltungsgericht ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sowie der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeholt. Dieses kam zu einem vernichtenden Urteil: Gesamthaft beurteilen die beiden Kommissionen die negativen Auswirkungen des Umfahrungsprojekts hinsichtlich der Schutzziele als schwere Beeinträchtigung des Ortsbilds von nationaler Bedeutung. Selbst mit einigen Anpassungen wird es nicht möglich sein, ein bewilligungsfähiges Projekt zu erreichen. Die beteiligten Parteien (Regierungsrat und Einsprechende) wurden daraufhin zur Einreichung einer Stellungnahme bis Ende August aufgefordert.


Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn hat Anfang Woche beim Gericht unter anderem wegen «hoher Arbeitsbelastung» um eine Fristerstreckung bis 24. September gebeten. Diese wurde vom Verwaltungsgericht teilweise gewährt (neue Frist 20. September). Damit ist ein Urteil noch vor dem Abstimmungstermin am 26. September über die Bewilligungsfähigkeit der Umfahrung Klus ausgeschlossen.


Der Verkehrsclub Solothurn findet es fragwürdig, dass der Kanton einer solch brisanten Angelegenheit keine Priorität einräumt und somit verhindert, dass in einer wesentlichen Frage noch vor der Volksabstimmung Klarheit herrscht. Die Stimmberechtigen müssen also über ein Projekt befinden, bei welchem bis zum Abstimmungssonntag unklar bleibt, ob es juristisch überhaupt bewilligungsfähig sein wird.


Gemäss VCS-Präsident Christof Schauwecker, «lässt dies den Verdacht aufkommen, dass vonseiten des Kantons aufgrund des negativen Gutachtens vom 14. Juli 2021 auf Zeit gespielt wird, um die Abstimmung bei einem negativen Gerichtsentscheid nicht völlig absurd werden zu lassen.» Der Verkehrsclub Solothurn hat von Anfang an um eine Verschiebung der Abstimmung bis zum Abschluss des juristischen Verfahrens gedrängt. «Es ist fragwürdig, eine Abstimmung durchzuführen, die vielleicht absolut bedeutungslos sein wird. Zudem haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Anrecht, für die Entscheidungsfindung alle Fakten auf dem Tisch zu haben – dazu gehört auch die juristische Beurteilung des 81-Millionen-Projekts. Direkte Demokratie kann nur funktionieren, wenn bei Volksentscheiden sämtliche relevanten Informationen auf dem Tisch liegen. Das ist hier klar nicht gegeben», so Schauwecker. Dies ist nun mit dem verzögerten Verfahren nicht mehr möglich.


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