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Geschlossene Zahnarztpraxis in Birr: Mindestens ein Hepatitis-Fall bekannt

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat Anfang April 2023 eine Zahnarztpraxis in Birr wegen gravierender Hygienemängel geschlossen (soaktuell.ch hat berichtet). Die Abteilung Gesundheit hat in der Folge alle Patientinnen und Patienten, die in den vergangenen Monaten in der Zahnarztpraxis behandelt wurden, angeschrieben und über die Situation informiert. Den Patientinnen und Patienten, die sich noch nicht testen liessen, wird dringend eine Testung auf Hepatitis B und C sowie HIV empfohlen. In bisher erfolgten Tests konnte ein Fall von Hepatitis C festgestellt werden, wobei Ort und Zeit der Infektion offen sind.


DGS

Symbolbild von Mohamed Hassan / pixabay.com


Bei einer Kontrolle der Zahnarztpraxis hatte der Kantonszahnärztliche Dienst Anfang April 2023 gravierende Hygienemängel (ungenügende Sterilisation der Instrumente) festgestellt. Bei der Kontrolle zeigte sich, dass der Zahnarzt bei Behandlungen nicht sterile Instrumente eingesetzt hat und dadurch für Patientinnen und Patienten ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand.


In Absprache mit medizinischen Experten hat die Abteilung Gesundheit sämtliche Patientinnen und Patienten, die seit Bestehen der Hygienemängel in der Praxis zahnärztlich behandelt wurden, brieflich informiert und ihnen empfohlen, sich auf Hepatitis B und C sowie HIV testen zu lassen. Weil noch nicht alle Patientinnen und Patienten dieses Schreiben bestätigt haben, wird der Aufruf zum Testen öffentlich wiederholt. Die Testkosten von Patientinnen und Patienten, die seit Februar 2022 in der Zahnarztpraxis in Behandlung waren, werden durch das DGS übernommen. Dem DGS wurde aus den bisher erfolgten Tests ein positiver Fall von Hepatitis C gemeldet, wobei Ort und Zeit der Infektion offen sind.

Als Sofortmassnahme nach der Entdeckung der Hygienemängel hat die Abteilung Gesundheit am 3. April 2023 die Schliessung der Praxis angeordnet, um eine weitere Gefährdung von Patientinnen und Patienten zu verhindern. Die Schliessung erfolgte im Einvernehmen mit dem Zahnarzt.

Das Departement Gesundheit und Soziales erhebt wegen mutmasslicher erheblicher Gesundheitsgefährdung von Patientinnen und Patienten Strafanzeige gegen den Zahnarzt und übergibt die Akten der Staatanwaltschaft zur Prüfung.

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