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Geschäftsprüfungskommission sieht zusätzlichen Handlungsbedarf wegen Spitäler AG

Die Geschäftsprüfungskommission des Solothurner Kantonsrates hat Anfang Jahr aufgrund verschiedener Vorkommnisse bei der Solothurner Spitäler AG (soH) Vorabklärungen aufgenommen. An ihrer jüngsten Sitzung hat die Kommission hierzu Regierungsrätin Susanne Schaffner, soH-Verwaltungsratspräsident Kurt Fluri und soH-CEO Franziska Berger angehört. Die Kommission begrüsst die vom Regierungsrat verlangten externen Untersuchungen. Dennoch erkennt die Kommission zusätzlichen Abklärungs- und Handlungsbedarf.


GPK SO

Kantonsratssaal. Bild: Kanton SO zVg.


An der Sitzung vom 2. Juli 2024 hat sich die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) erneut mit der Thematik der Solothurner Spitäler AG (soH) auseinandergesetzt. Hintergrund sind laufende Vorabklärungen, welche die Geschäftsprüfungskommission bereits Anfang Jahr eingeleitet hat. Auslöser hierzu waren verschiedene anonyme Schreiben aus dem Umfeld der soH, die bei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission eingegangen sind, sowie öffentlich bekannt gewordene Vorfälle in Zusammenhang mit personellen Angelegenheiten. Im Fokus der Vorabklärung steht die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der soH, insbesondere des Personalrechts. Zudem geht es um Fragen bezüglich Führung und Organisation der soH sowie um die Wahrnehmung der Aufsichtstätigkeit und die Umsetzung der Eignerstrategie durch den Regierungsrat.


Anlässlich der Sitzung vom 2. Juli 2024 hat die Geschäftsprüfungskommission Regierungsrätin Susanne Schaffner, soH-Verwaltungsratspräsident Kurt Fluri und soH-CEO Franziska Berger angehört. Im Fokus standen dabei auch die jüngst bekannt gewordenen Vorfälle in Zusammenhang mit der Ausrichtung von Funktionszulagen an den ehemaligen CEO und die vom Regierungsrat hierzu verlangte externe Untersuchung.


Die Geschäftsprüfungskommission begrüsst die externe Untersuchung. Sie anerkennt die Bereitschaft des Regierungsrats zum sofortigen Handeln und schätzt die offene Fragestellung der Untersuchung, die sich nicht nur auf den öffentlich bekannt gewordenen Fall des ehemaligen CEO beschränkt, sondern generell auf die Anwendung des Personalrechts bei Kaderangehörigen bezieht.


Die Geschäftsprüfungskommission erwartet die Ergebnisse der Untersuchung mit grossem Interesse und wird anschliessend über die weiteren Schritte entschieden. Dies aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes: Die parlamentarische Oberaufsicht ist ergänzend zur Aufsicht des Regierungsrats (Stichworte: Aufsicht über die Aufsicht; Vorrang der Aufsicht gegenüber der Oberaufsicht).


Die Geschäftsprüfungskommission sieht aufgrund des jetzigen Kenntnisstandes und mit Blick auf den an der Juni-Session eingereichten dringlichen Auftrag der Fraktion FDP.Die Liberalen «Fragwürdige Vorgänge bei der soH prüfen und allenfalls ahnden» zusätzlichen Abklärungs- und Handlungsbedarf im Herbst. In diesem Zusammenhang sind gegebenenfalls auch vorhandene Differenzen unter den Akteuren in Bezug auf den Umfang und die Instrumente der parlamentarischen Oberaufsicht gegenüber Aktiengesellschaften des öffentlichen Rechts juristisch – und eventuell gesetzgeberisch – zu klären.

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