E-Vignette ab 1. August 2023 erhältlich
Die elektronische Vignette ist ab dem 1. August 2023 erhältlich. Sie kann via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden. Die Klebevignette wird weiterhin angeboten.
BAZG
Grafik zVg.
Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die elektronische Vignette (E-Vignette) per 1. August 2023 einzuführen. Damit wird die klassische Klebevignette um eine elektronische Form ergänzt. Nutzerinnen und Nutzer können somit beim nächsten Vignettenbezug wählen, in welcher Form sie die jährliche Nationalstrassenabgabe entrichten möchten. Sowohl die E-Vignette wie auch die Klebevignette kosten 40 Franken und sind für das jeweilige Kalenderjahr gültig – wie bisher vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Dadurch bietet sie Fahrzeughalterinnen und -haltern einige Vorteile: Sie kann zeit- und ortsunabhängig gekauft werden und für Wechselschilder wird nur noch eine E-Vignette benötigt, anstatt wie bisher für jedes Fahrzeug eine eigene Klebevignette. Weiter muss keine neue Vignette bezogen werden, wenn im Verlauf des Jahres ein neues Fahrzeug gekauft wird, sofern das gleiche Kontrollschild benutzt wird. Ebenso entfällt eine Neubeschaffung im Falle eines Scheibenbruchs.
Kauf der E-Vignette
Die E-Vignette kann ab dem 1. August 2023 über das «Via Portal» des BAZG gekauft werden. Den Webshop erreicht man via www.e-vignette.ch. Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Die Eröffnung eines Benutzerkontos und die Eingabe von Informationen zu Personen (Kaufende oder Lenkende) sind nicht erforderlich. Die E-Vignette kann online bezahlt werden.
Die freiwillig aktivierbare Option «öffentlich einsehbar» im Via Portal ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild bereits eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, wie beispielsweise bei Mietfahrzeugen oder Carsharing. Ebenfalls ist ein einmaliger Kontrollschildwechsel pro E-Vignette erlaubt – beispielsweise für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht. Optional können sich Interessierte unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse eine Quittung des E-Vignettenkaufs zustellen lassen. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht möglich.
Halterinnen und Haltern von mehreren vignettenpflichtigen Fahrzeugen wird das Flottenmanagement erleichtert, indem mittels einmaliger Registrierung auf dem ePortal des Bundes eine Zusatzfunktion zum Kauf mehrerer E-Vignetten freigeschaltet wird.
Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt an der Grenze durch die Mitarbeitenden des BAZG und im Inland durch die Kantonspolizei anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder.
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