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"Dropshipping" war 2025 der Konsum-Ärger Nummer 1

  • Autorenbild: Redaktion soaktuell.ch
    Redaktion soaktuell.ch
  • vor 3 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Zum sogenannten Dropshipping gingen beim Konsumentenschutz letztes Jahr über 1’500 Beschwerden und Meldungen ein. Damit landen die betrügerischen Online-Shops auf Platz 1 der Ärgerliste 2025 des Konsumentenschutzes. Auch der zweite Platz wird von Problemen mit Online-Shopping besetzt. Es ist also höchste Zeit, dass die Gesetzgebung endlich angepasst und die zuständigen Behörden aktiv werden.


Stiftung für Konsumentenschutz


Symbolbild von M. H. / pixabay.com
Symbolbild von M. H. / pixabay.com

Insgesamt 8'640 Beratungsanfragen, Beschwerden und Meldungen sind beim Konsumentenschutz im Jahr 2025 eingegangen. Die jährliche Auswertung dieser Meldungen hat einen neuen Spitzenreiter hervorgebracht: Dropshipping, das sich in den letzten Monaten stark ausgebreitet hat, sorgte bei den Konsument:innen in der Deutschschweiz am häufigsten für Ärger. Auch auf weiteren Plätzen der Negativliste finden sich Themen aus der Online-Konsumwelt. Die fünf Kategorien mit den meisten Meldungen 2025 sind:


  1. Dropshipping (1’530 Meldungen)

  2. Online-Shopping (562 Meldungen)

  3. Inkasso/Betreibungen (524 Meldungen)

  4. Verträge und Rechnungen Mobiltelefonie (351 Meldungen)

  5. Online-Dating-Plattformen (311 Meldungen)


Dropshipping – täglich mehrere Betrugsopfer


Beim Dropshipping verkaufen Händler:innen Waren, die sie selbst nicht an Lager führen. Sie leiten eine Bestellung direkt an die Hersteller:in oder einen Grossverteiler weiter. Dieses Prinzip ist altbekannt und auch nicht verboten. Neuerdings täuschen aber zahlreiche Internetshops vor, ein Schweizer Traditionsunternehmen zu sein, und locken mit tiefen Preisen für angebliche Qualitätsprodukte. Auf die Bestellung folgt – nach langer Wartezeit – oft ein Paket mit minderwertiger Ware direkt aus China. Eine Rückgabe oder Rückerstattung sind bei solchen Shops quasi aussichtslos, auch wenn dies vorher versprochen wurde.


Der Konsumentenschutz informiert und warnt die Bevölkerung vor dieser Masche, führt eine Liste mit betrügerischen Webseiten und hat im Sommer mehrere Betreiber:innen solcher Shops angezeigt. Die Ärgerliste zeigt aber, dass sich immer noch sehr viele Kund:innen von den professionell gestalteten Seiten täuschen lassen. «Falsche Angaben und bewusste Täuschung sind im Internet genauso verboten wie im stationären Handel. Weil aber die Mittel für Kontrolle und Durchsetzung fehlen, herrschen Zustände wie im Wilden Westen», erklärt Jan Liechti, stellvertretender Leiter Recht beim Konsumentenschutz.


Online-Käufe und -Verträge: Probleme und Fallen lauern überall


Rund um das Online-Shopping sind zahlreiche weitere Beratungsanfragen eingegangen, die Probleme über den ganzen Kaufprozess hinweg betreffen: von falschen Angaben über Lieferverzögerungen bis zu Garantieverweigerungen. Aber auch bei online erworbenen Dienstleistungen und Abonnements kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Online-Dating-Seiten fallen dabei mit Rechnungen für nicht abgeschlossene oder bereits gekündigte Abonnemente besonders negativ auf. «Die Situation für die Konsument:innen ist unhaltbar. Kund:innen werden im Internet mutwillig getäuscht und mit ungerechtfertigten Rechnungen abgezockt. Die Gesetzgebung muss endlich dafür sorgen, dass im Internet ein fairer Handel stattfindet», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz.


Inkassofirmen


Mehrere Inkassofirmen in der Schweiz haben einen sehr zweifelhaften Ruf. Sie fordern für ausländische Anbieter:innen von Online-Inhalten Zahlungen für Abonnemente ein, welche die Kund:innen oft gar nie (bewusst) abgeschlossen haben. Auch ungerechtfertigte Verzugsschäden sind auf der Beratungsstelle ein Dauerthema.


Und immer wieder die Handy-Abos…


Sie sind Dauergäste auf der Ärgerliste des Konsumentenschutzes: die Telekomfirmen. Falsche Rechnungen oder Preiserhöhungen trotz eines «lebenslanger Preis»-Versprechens gehören hier zum täglichen Ärger. Im Jahr 2025 sorgte insbesondere Sunrise vermehrt für Unmut, weil schriftliche Kündigungen nicht mehr akzeptiert werden. Die Konsumentenschutz-Klage vom September 2024 gegen dieses kund:innenunfreundliche Gebaren ist weiterhin hängig.


Immerhin: Probleme mit überrissenen Roaming-Gebühren sind stark zurückgegangen – nicht zuletzt dank des hartnäckigen Einsatzes des Konsumentenschutzes.


Breite Themenvielfalt


Die insgesamt 8'640 eingegangenen Meldungen betreffen fast alle denkbaren Bereiche im Konsum-Alltag. Darunter fallen auch Versicherungen, Banken, der öffentliche Verkehr, Gesundheitsdienstleister:innen und viele mehr. Sie sorgen – teils aus Versehen, teils mit Absicht – für viel Ärger bei den Konsument:innen und ebenso viel Arbeit beim Konsumentenschutz.

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