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Digitaler Voyeurismus: Wenn die Neugier das Gesetz bricht

  • Autorenbild: Redaktion soaktuell.ch
    Redaktion soaktuell.ch
  • vor 3 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Ob bei der Regionalpolizei, in der Bankfiliale oder im Steueramt: Der unberechtigte Zugriff auf sensible Daten nimmt zu. Besonders im Fokus stehen Prominente, wohlhabende Nachbarn, Ex-Partner, Verwandte und Geschwister. Doch was viele als „kleine Neugier“ abtun, ist ein schwerwiegender Vertrauensbruch mit harten Konsequenzen.


KI generierte Illustration von Gemini.
KI generierte Illustration von Gemini.

In der Schweiz geniesst Diskretion eigentlich Verfassungsrang. Ob das Bankgeheimnis, der Schutz polizeilicher Datenbanken (SIS) oder das Steuergeheimnis – wir verlassen uns darauf, dass unsere Daten nur dann eingesehen werden, wenn es einen triftigen, dienstlichen Grund gibt. Und auch nur von Leuten, die dienstlich mit den Daten arbeiten müssen. Doch die Realität in den Amtsstuben und Bankfilialen, sieht oft anders aus. Das zeigen interne Auswertungen der Log-Files von Mitarbeitenden entsprechender Stellen. Der „digitale Voyeurismus“ hat sich zu einem ernsthaften Problem entwickelt.


Wenn der Nachbar zum „Fall“ wird


Besonders problematisch ist die Situation dort, wo man sich kennt: in ländlichen Gemeinden und Kleinstädten. Bei lokalen Raiffeisenbanken, Gemeindeverwaltungen, Regionalpolizeiposten oder in den Steuerverwaltungen arbeiten Menschen, die ihre Kunden oder die Zielpersonen oft auch privat kennen, mögen oder nicht mögen. Die Versuchung ist gross: Hat der Nachbar wirklich so viel geerbt? Warum wurde die bekannte Lokalpolitikerin gestern angehalten? Wie sauber ist das Strafregister des SVP-Politikers wirklich? Wie viel Vermögen hat der Chef des örtlichen Gewerbevereins tatsächlich deklariert? Wie viel verdient die Nachbarin tatsächlich? Und wie viele Schulden hat der Bruder der Ehefrau wirklich?


Statt mühsam Aktenberge zu wälzen, reicht heute ein Mausklick. Es ist die Schattenseite der effizienten Vernetzung. Wer Zugriff auf das SIS hat, sieht europaweite Ausschreibungen im Polizeisystem. Wer im Bankensystem arbeitet, sieht jedes Brötchen, das mit Karte bezahlt wurde. Und wer im Steueramt sitzt, blickt tief in das finanzielle Rückgrat der Mitbürger.


Fokus Steueramt: Die gläserne Existenz


Gerade die Steuerbehörden auf Gemeinde- und Kantonsebene verwalten Informationen, die privater kaum sein könnten. Eine Steuererklärung ist ein detaillierter Lebenslauf in Zahlen: Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung, Parteispenden, Gesundheitsangaben oder das exakte Depotverzeichnis.


„Es ist ein enormes Machtgefälle“, erklärt ein Insider. Wenn Mitarbeitende diese Daten stundenlang studieren, ohne dass eine Veranlagung oder eine Revision ansteht, überschreiten sie eine rote Linie. In kleinen Gemeinden, wo der Sachbearbeiter im gleichen Verein wie der Steuerpflichtige ist, wird das Steuergeheimnis zum Hochrisiko.


Besonders problematisch wird es dann, wenn beispielsweise in Banken Leute, die mit ganz anderen Aufgaben betraut sind, wie etwa Marketing, Immobilienverwaltung oder HR, ebenfalls Zugriff auf Kontoaktivitäten oder Bonitätsübersichten haben.


Der Mythos der anonymen Abfrage


Viele Mitarbeitende wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie glauben, dass ein kurzer Blick in ein Dossier keine Spuren hinterlässt. Ein fataler Irrtum. Moderne IT-Systeme protokollieren heute jede einzelne Bewegung. Diese sogenannten „Log-Files“ halten fest, wer wann welches Profil, Steuerdossier oder Konto aufgerufen hat.


In der Finanzbranche und zunehmend auch in der kantonalen Verwaltung schlagen spezialisierte Compliance-Tools mittlerweile automatisch Alarm, wenn ein Zugriffsmuster auffällig ist – etwa wenn ein Mitarbeiter Dossiers ausserhalb seines Zuständigkeitsbereichs öffnet oder gezielt nach Namen von Prominenten sucht.


Strafe folgt auf dem Fuss


Die rechtlichen Folgen sind drakonisch. Unberechtigte Abfragen sind kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz und das Strafgesetzbuch.


  • Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB): Behördenmitarbeitern drohen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen.

  • Verletzung des Bankgeheimnisses: In der Finanzwelt führt ein solcher Missbrauch fast ausnahmslos zur fristlosen Kündigung. Etwa wenn am Feierabend ein Bankmitarbeiter das Vermögen eines Nachbarn mit seiner Frau bespricht.

  • Datenschutz: Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) verschärft die Haftung für widerrechtliche Datenbearbeitungen zusätzlich.


Vertrauen als höchstes Gut


Der Schaden lässt sich nicht nur in Franken messen. Es ist der schleichende Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen oder lokale Banken. Wenn der Bürger das Gefühl hat, dass seine intimsten Daten zum Kaffeeklatsch-Thema werden, bricht das Fundament unseres Zusammenlebens. Die Institutionen sind nun gefordert, nicht nur technisch aufzurüsten, sondern vor allem die Ethik ihrer Mitarbeitenden zu schärfen. Denn der beste Datenschutz ist immer noch die Integrität der Person, die vor dem Bildschirm sitzt. Alleine schon die Neugier ist ein Zeichen charakterlicher Schwäche.


In kleinen Bankfilialen, in denen früher Leute aus der selben kleinen Wohngemeinde arbeiteten - und ihre Kinder ebenfalls - vermeiden heute aus gutem Grund solche Konstellationen. Das ist kein Wunder, denn man will aus Compliance-Gründen nur schon den Hauch "problematischer Nähe" vermeiden. Und das ist gut so.

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