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Die unheimliche Macht der KESB, Teil III

Der KESB-Fall Aarau offenbart ein tiefgreifendes Problem im Kindes- und Erwachsenenschutz: Niemand trägt die Verantwortung. Mit fatalen Folgen für unzählige Betroffene.

Der Fall sorgt seit Wochen für Schlagzeilen: Die professionelle Beiständin Brigtte Kissling, angestellt bei den Sozialen Diensten der Stadt Aarau, beantragte, einer unbescholtenen Mutter das Sorgerecht zu entziehen – ohne jeden Grund. Wir berichteten an dieser Stelle über die haarsträubenden Vorkommnisse (lesen Sie "Die unheimliche Macht der KESB >> Teil 1 und >> Teil 2). Gegen die Berufsbeiständin und den Kindsvater ist deswegen Strafanzeige erstattet worden. Die Vorwürfe lauten auf mutmassliche Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten, mutmassliche Entziehung von Unmündigen sowie mutmasslichen Amtsmissbrauch. Es gilt die Unschuldsvermutung.


Der Spiess wird umgedreht

Das birgt Sprengstoff. Denn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) greift ihrem Auftrag gemäss ein, wenn Eltern ihren Erziehungspflichten nicht nachkommen. Im KESB-Fall Aarau wird der Spiess jetzt umgedreht: Die Strafanzeige geht davon aus, dass die von der KESB eingesetzte Beiständin die Erziehungspflichten verletzte, indem sie mit ihrer Amtsausübung, die in ihrem willkürlichen Antrag gipfelt, der Mutter sei das Sorgerecht zu entziehen, das Kindswohl und die gesunde seelische Entwicklung der Tochter gefährde.


Das sind schwerwiegende Vorwürfe, die nicht nur die Beschuldigte, sondern auch ihre Vorgesetzten und die KESB als Ganzes betreffen. Da Beiständin Brigitte Kissling bei den Sozialen Diensten der Stadt Aarau angestellt war (inzwischen ist sie nicht mehr im Amt – ob sie freiwillig oder unfreiwillig ausgeschieden ist, darüber wollen weder sie selber noch die Stadt Aarau Auskunft geben), stellt sich auch die Frage der politischen Verantwortung.


Eine Behörde ausser Kontrolle

Und in diesem Punkt offenbaren sich nun erstaunliche Missstände, die über den Einzelfall hinausweisen. Wie unsere Recherchen zeigen, will nämlich niemand für das fragwürdige und mutmasslich strafbare Handeln der Berufsbeiständin Verantwortung übernehmen. Controlling? Führungsverantwortung? Fehlerkultur? Fehlanzeige.


Man muss – wie nachfolgend en détail belegt wird –, von einem System der organisierten Verantwortungslosigkeit sprechen. Der Eindruck entsteht, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wie ein Staat im Staat agiert, ohne politische Aufsicht und Kontrolle.


Der Staatsapparat mauert

Dieser Schluss drängt sich auf, wenn wir die Antworten oder besser Nichtantworten der verschiedenen involvierten Stellen auf unsere entsprechenden Fragen betrachten.


Fangen wir mit der Berufsbeiständin Brigitte Kissling an, die den fatalen Antrag auf Sorgerechtsentzug stellte. Selbstverständlich haben wir sie im Zuge unserer Recherchen mit den an sie gerichteten Vorwürfen konfrontiert. Geantwortet hat sie nie; so, wie sie auch gegenüber der betroffenen Kindsmutter wiederholt Antworten auf die drängenden Fragen schuldig blieb.


Wir haben uns in der Folge als zweite Instanz an Jeannine Meier gewendet. Die Leiterin der Sozialen Dienste der Stadt Aarau war die direkte Vorgesetzte von Brigitte Kissling. Von der Kaderbeamtin wollten wir unter anderem wissen, ob solche weitreichenden Anträge von den Berufsbeiständen in Eigenregie gestellt werden, ob es ein Controlling der Amtsführung gibt, ob interne Richtlinien für solche Fälle bestehen oder wann ein Antrag auf Sorgerechtsentzug legitim und rechtens ist.


Amtsleiterin Jeannine Meier antwortete darauf, dass die Stadt Aarau keine Auskünfte gebe, weder über hängige KESB-Verfahren, noch über interne Richtlinien, noch über aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Zwischenfazit: Der Staatsapparat mauert.


Schwarz-Peter-Spiel

In der entscheidenden Kernfrage der Verantwortung schob die Leiterin der Sozialen Dienste den Schwarzen Peter weiter an das Bezirksgericht Aarau, das – wie im Kanton Aargau vorgesehen – im Einzugsgebiet der Stadt Aarau die Funktion der KESB übernimmt.


Also stellten wir unsere Fragen als Nächstem dem zuständigen Gerichtspräsidenten Reto Leiser. Auch dieser wich aus. «Das Bezirksgericht Aarau gibt weder zu allgemeinen Themen noch zu laufenden Verfahren Auskunft», so der Gerichtspräsident. Immerhin leitete er unsere Anfrage an die Medienstelle der Aargauer Gerichte weiter.


Diese war nun bereits die vierte Station, die Antworten liefern sollte. Der erste Teil davon lautete denn auch wie gehabt: kein Kommentar zu hängigen Verfahren. Und: generell auch keine Auskunft zu KESB-Fällen. «Im Übrigen sind Verfahren des Kindes- und Erwachsenenschutzes von Gesetzes wegen nicht öffentlich», liess Nicole Payllier verlauten, Leiterin Kommunikation Gerichte Kanton Aargau.


Der zweite Teil ihrer Antwort hatte es dann aber in sich. Wörtlich schrieb die Kommunikationsleiterin der Aargauer Gerichte: «Bezüglich des von Ihnen eingereichten Fragenkatalogs kann zudem festgehalten werden, dass diese Fragen nicht die Familiengerichte betreffen. Im Kanton Aargau werden die Berufsbeistände von den Gemeinden angestellt. Die Gemeinden sind für die Auswahl, die Instruktion und die Aufsicht der von Ihnen angestellten Berufsbeistände verantwortlich.»


Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

Merken Sie etwas? Bingo! Diese Aussage ist höchst brisant: Sie belegt die organisierte Verantwortungslosigkeit im Kindes- und Erwachsenenschutz. Während die Gemeinde – im vorliegenden Fall die Stadt Aarau mit ihren Sozialen Diensten – jegliche Verantwortung unter Verweis auf die entsprechende Organisationsstruktur an das Bezirksgericht delegiert, delegiert das Bezirksgericht unter Verweis auf dieselbe Organisationsstruktur die Verantwortung wieder zurück an die Gemeinde.

Was die involvierten Behörden hier selbst zur Kenntlichkeit entstellen, ist der erschütternde Befund, dass letztlich überhaupt niemand für die eklatanten Missstände im Kindes- und Erwachsenschutz verantwortlich zeichnet. Kein Wunder, kommen dabei solch willkürliche Anträge oder sogar Entscheide wie im vorliegenden Fall zustande.


Regierung liefert Beleg für Versagen

Falls es dazu noch eines weiteren Belegs bedürfte, liefert ihn die höchste politische Behörde von Aarau, der Stadtrat, höchstpersönlich. Obwohl die Kommunikationsleiterin der aargauischen Gerichte klipp und klar festhält, dass die Stadt Aarau für die Amtsführung der von ihr angestellten professionellen Beistände verantwortlich ist, schieben auch die zuständige Stadträtin Angelica Cavegn Leitner (Ressort Soziales, Alter, Gesundheit) und Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker die Verantwortung erneut ab und einmal mehr dem Bezirksgericht Aarau zu. Dieses sei «für die Prüfung und die Anordnung von Massnahmen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig».


Man könnte über dieses geradezu absurd anmutende Rösselspiel, das die kommunalen und kantonalen Behörden hier veranstalten, lachen – wenn es nicht so grimmig ernst wäre und davon nicht das Schicksal unzähliger Kinder, Erwachsener und ganzer Familien abhinge.


Reformiert die KESB!

Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob die Schweiz wirklich gut damit fährt, dass sie die ursprünglich im überschaubaren Raum der Gemeinden angesiedelten Vormundschaftsbehörden professionalisiert und an übergeordnete Experten übertragen hat. Das alte Laienregime mag auch seine Mängel gehabt haben, sicher. Aber das neue KESB-System ist insbesondere deshalb so fehleranfällig, weil es – wie das Beispiel Aarau eindrücklich illustriert – praktisch vollständig der administrativen und politischen Kontrolle enthoben ist.


Die Demokratie lebt, wie jeder funktionierende Organismus, davon, dass Fehler fortlaufend korrigiert werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Verantwortung klar geregelt ist. Wenn das nicht der Fall ist, begünstigt dies ein Klima, in dem Missstände vertuscht, nicht erkannt oder nicht behoben werden.


In diesem Sinne kann die Moral dieser Geschicht’ von der unheimlichen Macht der KESB nur lauten: Reformiert den Kindes- und Erwachsenenschutz! Stellt ihn vom Kopf auf die Füsse! Sonst werden noch unzählige weitere KESB-Opfer darunter leiden; ohne Hoffnung, dass sich ihr Schicksal je zum Guten wendet.


Symbolbild von Gerd Altmann from Pixabay

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