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Die unheimliche Macht der KESB, Teil 2

Die Sozialen Dienste der Stadt Aarau wollen einer unbescholtenen Mutter ohne Grund das Sorgerecht für die Tochter entziehen. Gegen die verantwortliche Beiständin ist deswegen jetzt Strafanzeige erstattet worden.

Der Fall hat für einiges Aufsehen gesorgt. Wie soaktuell.ch am 9. Oktober 2020 aufdeckte (>> Artikel «Die unheimliche Macht der KESB»), muss sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Aarau mit einem umstrittenen Sorgerechtsfall herumschlagen. Dabei geht es im Kern darum, dass der Mutter, Unternehmerin und Einwohnerrätin Sandra Blank, das Sorgerecht für die Tochter entzogen werden soll. Objektive Gründe, die einen solch schwerwiegenden Rechtseingriff rechtfertigen würden, liegen nicht vor und sind auch nicht aktenkundig.


Den Antrag, Sandra Blank das Sorgerecht zu entziehen, stellte die Berufsbeiständin Brigitte Kissling – die zugleich als Leiterin Kindes- und Erwachsenenschutz bei den Sozialen Diensten der Stadt Aarau amtete – in einem «Rechenschaftsbericht» von Ende Juni 2020. Sie will das Sorgerecht ausschliesslich dem Kindsvater übertragen.


Menschlich skandalös, rechtlich haltlos

Im Zusammenhang mit diesem Fall ist nun Strafanzeige gegen Brigitte Kissling und den Kindsvater erstattet worden. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.


Die Straftatbestände lauten auf «mutmassliche Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten, mutmassliche Entziehung von Unmündigen, mutmasslichen Amtsmissbrauch etc.», wie es in der Anzeige vom 7. Oktober 2020 heisst. Absender ist der Unternehmer Martin Ammann, der Lebenspartner von Sandra Blank. Er setzt sich als nahestehende Person dafür ein, dass Sandra Blank ihr Kind behalten kann und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.


«Die von der Beschuldigten Brigitte Kissling gestellten Anträge sind nicht nur in tatsächlicher und menschlicher Hinsicht skandalös, sondern auch rechtlich völlig haltlos und unbegründet», heisst es in der Strafanzeige. Sie liefen dem Kindswohl «diametral zuwider» und stünden zudem im Widerspruch zu einem 95-seitigen Kinderschutz-Gutachten. Tatsächlich ist in diesem Gutachten keine Rede davon, der Kindsmutter Sandra Blank das Sorgerecht zu entziehen. Die psychiatrischen Fachleute empfehlen ausdrücklich die Weiterführung des geteilten Sorgerechts.


«Rein persönliche Abrechnung mit der Kindsmutter»

«Der Rechenschaftsbericht und die darin gestellten Anträge manifestieren die Pflichtverletzung der Beschuldigten Brigitte Kissling während der Dauer der Beistandschaft», heisst es in der Strafanzeige weiter. «Bei den von ihr gestellten Anträgen handelt es sich offenkundig um eine rein persönliche Abrechnung mit der Kindsmutter Sandra Blank.» Der Antrag auf Entzug des Sorgerechts entbehre «jeglicher Grundlage», sei «absolut willkürlich» und laufe dem Ziel und Zweck der Beistandschaft zuwider.


Dabei habe die beschuldigte Beiständin das Kindswohl «komplett aus den Augen verloren» und sich mutmasslich der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht im Sinne von Art. 219 StGB sowie mutmasslich des Amtsmissbrauchs nach Art. 312 StGB schuldig gemacht.


Schikanöse Gefährdungsmeldung

Die fünfzehnseitige Strafanzeige erhellt überdies die Umstände, die zur Eskalation des Falles geführt haben. Jahrelang arbeiteten die Eltern weitgehend problemlos zusammen. Obhut und Sorgerecht übten sie gemeinsam aus. Dies änderte sich vor dreieinhalb Jahren schlagartig, als der Kindsvater die Alimente nicht mehr korrekt bezahlte und Sandra Blank ihn nach über einem halben Jahr vergeblichen Versuchen, mit ihm eine Lösung zu finden, deswegen betrieb. Der Kindsvater erhielt die Betreibung am 1. April 2017. Zwei Tage später setzte er als Reaktion auf die Betreibung – und ohne, dass sonst etwas vorgefallen wäre – bei der KESB Aarau eine Gefährdungsmeldung gegen Sandra Blank ab. Von da «nahm das Unheil seinen Lauf», wie es die Strafanzeige formuliert.


KESB lässt Kindsvater gewähren

Als Folge dieser Gefährdungsmeldung wurde der Kindsmutter die Obhut über die Tochter entzogen und allein dem Kindsvater zugeteilt. Später merkte die KESB, dass die Gefährdungsmeldung offensichtlich unbegründet war, und sie gab Sandra Blank die Obhut wieder zurück.


Die missbräuchliche Erstattung dieser «absolut haltlosen Gefährdungsmeldung» hinderte die KESB in der Folge jedoch nicht daran, den Kindsvater gewähren zu lassen.


Er drohte, Sandra Blank «fertig zu machen» und hielt sich wiederholt nicht an Abmachungen. Diverse involvierte Personen (Mediatoren, Gutacher, Psychologen, ja sogar selbst die Beiständin) haben bestätigt, er habe die Kooperation mit der Kindsmutter «weitestgehend» verweigert, Entscheidungen im Alleingang getroffen und Sandra Blank vor vollendete Tatsachen gestellt. «Er untergräbt und vereitelt regelmässig die Ausübung des Besuchs- und Ferienrechts, streicht angeordnete Übernachtungen bei der Kindsmutter Sandra Blank und stellt sie gegenüber den Behörden ohne jeden Anlass als ‹eine gefährliche Person› dar», hält die Strafanzeige fest.


Der Kindsvater unternehme alles, um die Tochter von ihrer Mutter zu entfremden und verletze damit mutmasslich ebenfalls seine Fürsorge- und Erziehungspflicht, «indem er ihre seelische Entwicklung gefährdet bzw. schädigt».


Mutmasslicher Amtsmissbrauch

Dass sich ein Elternteil komplett querstellt, ist das Eine. Noch schwerer wiegt, dass die KESB dies bis jetzt offenkundig toleriert hat. Die Beschuldigte Brigitte Kissling mache sich «durch ihr parteiisches Verhalten gegenüber dem Kindsvater und die von ihr lediglich mit Vergeltungsabsicht gegenüber der Kindsmutter gestellten Anträge» mutmasslich auch des Amtsmissbrauchs im Sinne von Art. 312 StGB schuldig, heisst es dazu in der Strafanzeige.


Ein weiterer Straftatbestand liegt gemäss Anzeige in der mutmasslichen Entziehung von Unmündigen (Art. 220 StGB). Dieser Vorwurf stützt sich auf die Tatsache, dass der Kindsvater gegenüber Sandra Blank «regelmässig das Besuchsrecht vorsätzlich versagt und vereitelt, zuletzt in den Herbstferien im Oktober 2020».


Als Bürger, Einwohner und Steuerzahler «sehr besorgt»

Als Lebenspartner von Sandra Blank bekommt Martin Ammann die eklatanten Missstände bei der KESB hautnah mit. Er muss mit ansehen, wie Sandra Blank und ihre Tochter unter der unhaltbaren Situation leiden. Zu seiner Motivation als Anzeigeerstatter sagt er: «Ich bin einerseits als beobachtender Aargauer Bürger, Einwohner und Steuerzahler und andererseits als nahestehende Person über die Missstände in Aarau und insbesondere bei der KESB – wie sie sich am konkreten Fall deutlich zeigen – besorgt.»

Die Tochter von Sandra Blank werde vor den Augen zahlreicher involvierter Beobachter und Gutachter schleichend zum Opfer – «durch die Manipulation ihres eigenen Vaters und die Inkompetenz ihrer Beiständin».


Martin Ammann vermisst bei der KESB ein Controlling, wie es in seiner Geschäftstätigkeit an der Tagesordnung ist. Mit der Strafanzeige und dem Gang an die Öffentlichkeit möchte er nicht nur das Unrecht in diesem Fall beseitigen, sondern auch anderen Menschen Mut machen, sich gegen Missstände im Kindes- und Erwachsenenschutz zu wehren. «Es kann doch nicht sein, dass mit staatlichem Segen ganze Familien kaputtgemacht werden und niemand eingreift», betont Martin Ammann.


Affaire à suivre.


(kk)

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