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Die unheimliche Macht der KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat eine kaum kontrollierte Macht erlangt. Das zeigt ein neuer drastischer Fall aus dem Kanton Aargau, wo einer Mutter mit fadenscheinigen Gründen das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen werden soll.


Sandra Blank ist Mutter, Politikerin und ein Mensch, der es gewöhnt ist, das Leben in die eigenen Hände zu nehmen und die Dinge, die sie anpackt, zum Erfolg zu führen. Doch vor rund drei Jahren verlor sie die Kontrolle über einen zentralen Teil ihres Lebens. Sie lebte seit einigen Jahren getrennt von ihrem ehemaligen Partner, mit dem sie eine gemeinsame Tochter hat. Nennen wir sie Mia. Die beiden Eltern übten ein gemeinsames Sorgerecht aus und wechselten sich ab in der Betreuung der Tochter. Das ging eine Zeitlang gut und beiden Elternteilen wurde das auch immer wieder hoch angerechnet.

Image by mohamed Hassan from Pixabay


Gefährdungsmeldung als Retourkutsche

Das Ungemach für Sandra Blank begann im April 2017. Damals setzte der Kindsvater eine Gefährdungsmeldung ab. Eine solche kann im Prinzip jeder und jede bei der KESB einreichen. Im vorliegenden Fall sah der Vater das Kindswohl angeblich durch die Mutter gefährdet. Die Ursache dieser Meldung lag laut Sandra Blank allerdings nicht in irgendeinem gravierenden Vorfall – einen solchen gab es nicht und er ist auch nicht aktenkundig –, sondern darin, dass sie den Ex-Partner wegen ausstehender Unterhaltszahlungen betrieben hatte. «Es handelte sich um eine durchsichtige Retourkutsche», so Sandra Blank.


Drohender Verlust des Sorgerechts

Obwohl die Gefährdungsmeldung offenbar ungerechtfertigt war, fing die KESB-Maschinerie zu rattern an – mit drastischen Folgen bis zum heutigen Tag. Mit Entscheid vom 21. Dezember 2017 verfügte das Familiengericht des Bezirksgerichts Aarau die Einsetzung einer Beiständin von Tochter Mia.

Mit dieser Aufgabe betraut wurde Brigitte Kissling, ihres Zeichens Leiterin Kindes- und Erwachsenenschutz der Sozialen Dienste der Stadt Aarau. Die Gefährdungsmeldung vom April 2017 führte zur Prüfung und schliesslich zur Anordnung von Kindesschutzmassnahmen. Diese gipfelten im Antrag von Beiständin Kissling («Rechenschaftsbericht» vom 30. Juni 2020), die gemeinsame elterliche Sorge von Sandra Blank und ihrem ehemaligen Partner sei aufzuheben und dem Kindsvater das alleinige Sorgerecht zu erteilen.


«Seelisch wie amputiert»

Das Sorgerecht ist der Kern der Rechte und Pflichten von Eltern. Wer es ausübt, ist der gesetzliche Vertreter des Kindes und verwaltet sein Vermögen. Er trägt die volle Erziehungsverantwortung und entscheidet über die Weichenstellungen für die Zukunft im Leben eines jungen Menschen.

Umgekehrt gilt: Wer vom Sorgerecht ausgeschlossen ist, der hat in wesentlichen Fragen in der Erziehung des Kindes nichts mehr zu sagen. Er verliert, was in rechtlichem Sinn das Elternsein ausmacht. Von den emotionalen und menschlichen Wunden zu schweigen, die der Entzug des Sorgerechts einer liebenden Mutter (oder einem liebenden Vater) bereiten. «Ich fühle mich seelisch wie amputiert, wenn ich daran denke», sagt denn auch Sandra Blank.  


Eine zynische Argumentation

Wie aus dem erwähnten «Rechenschaftsbericht» hervorgeht, war die Kommunikation zwischen den Elternteilen gestört, und Beiständin Kissling hatte bereits früher festgehalten, dass der Kindsvater die Tochter massiv in seinem Sinn beeinflusse. Tatsächlich verlangte Sandra Blank wiederholt vergeblich von ihrem Ex-Partner, dass er sie über Termine und Entscheidungen im Leben der gemeinsamen Tochter informierte, da die KESB entschieden hatte, dass Mia mehrheitlich in der Obhut des Vaters war. «Eine klare minimale Besuchsrechtsregelung und eine klare Zuweisung des Sorgerechts an den Vater würde aus Sicht der Beiständin zu einer Beruhigung und Minimierung des Konfliktfeldes zwischen den Eltern beitragen», heisst es in dem Bericht. Und weiter: Für die Liebe von Mia zur Mutter würde dies «keine negativen Auswirkungen zeigen», im Gegenteil. Diese «Entlastungen» würden unter Umständen sogar dazu führen, dass Mia «vermehrt den Kontakt zur Mutter suchen könnte». Sandra Blank kann diese Argumentation der KESB überhaupt nicht nachvollziehen: «Wie kann man mir meine Tochter wegnehmen und behaupten, dadurch komme sie mir sogar noch näher? Das ist einfach nur zynisch!» 


Gutachten widerspricht Beiständin

Mit ihrem Antrag auf Entzug des Sorgerechts von Sandra Blank setzt sich Beiständin Kissling im Übrigen auch über ein 25'000 Franken teures und 95 Seiten langes «Kinderschutz-Gutachten» hinweg, das die Praxis für Forensik und Psychotherapie GmbH in Solothurn verfasst hatte. Dieses zieht nämlich die Alleinzuteilung des Sorgerechts nicht einmal in Betracht. Kissling hielt es allerdings weder für nötig, dieses Kinderschutz-Gutachten noch einen entsprechenden Gerichtsentscheid vom 21. Dezember 2019 zu lesen. Einige Monate nach dem Entscheid teilte sie mit, «ich bin überrascht, wie umfangreich die Akten sind», und sie habe «die Zeit nicht, das alles zu lesen».


Dabei wird in dem Gutachten deutlich, dass die Ursache für die mangelhafte Zusammenarbeit zwischen den Elternteilen eindeutig beim Vater liegt. «Um von Seiten des Kindsvaters eine bessere Kooperation mit der Kindsmutter zu erreichen», sollten im Rahmen der für Mia errichteten Beistandschaft weiterhin Gespräche der Eltern durchgeführt werden, so die Empfehlung der Gutachter.


Widerspruch ist gefährlich

Der ganze Fall, der mit der fadenscheinigen Gefährdungsmeldung im April 2017 begonnen hat, füllt inzwischen mehrere Aktenordner. Sandra Blank hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie mit der Art und Weise, wie die KESB-Leiterin ihren Aufgaben nachkommt, nicht zufrieden ist. Brigitte Kissling habe mehrfach Termine vergessen, leere Versprechungen gemacht und teilweise tagelang nicht auf Anrufe oder E-Mails reagiert. Nachdem die Angelegenheit nun schon drei aufreibende Jahre lang dauert und sich keine Besserung abzeichnet, hat Sandra Blank nun den Entschluss gefasst, damit an die Öffentlichkeit zu treten.


Kritik an der KESB zu üben, ist erfahrungsgemäss gefährlich: Wer der mächtigen Behörde widerspricht, muss damit rechnen, dass er dafür auf die eine oder andere Art abgestraft wird. Kritik ist in diesem abgekapselten System nicht erwünscht. Sandra Blank ist jedenfalls überzeugt, dass in ihrem Fall nicht objektive Kriterien zur Anwendung kommen, sondern «persönliche Befindlichkeiten und Sympathien».


«Sabotage der betroffenen Familie»

Sie hat sich von Anfang an einen Anwalt genommen, um sich gegen den massiven und ihrer Ansicht nach völlig haltlosen Rechtseingriff der KESB zu wehren. In einer juristischen Eingabe an das Bezirksgericht Aarau, Familiengericht, wählt eine mit dem Fall beauftragte renommierte Anwaltskanzlei deutliche Worte: Der Antrag von Beiständin Kissling auf Entzug des Sorgerechtes entbehre «jeglicher Grundlage, läuft dem Ziel und Zweck der Beistandschaft – das Kindswohl zu gewährleisten – zuwider und stellt den Inbegriff willkürlichen Handelns dar».


Weiter heisst es in der Eingabe an das Bezirksgericht Aarau: «Die beistandschaftlich angeordnete Hilfe in Besuchs- und Obhutsfragen ist kein Ersatz für elterliche Verantwortung und darf dies auch nicht sein. Die elterliche Verantwortung einer Person gegen ihren Willen und grundlos zu entziehen, grenzt daher an Sabotage der betroffenen Familie» und laufe dem Kindswohl zumindest im vorliegenden Fall diametral entgegen.


Ist es ein «Vergeltungsakt»?

Die Anwälte stellen auch die Motive, welche die Beiständin zu ihrem Antrag auf Sorgerechtsentzug veranlasst haben, infrage. Brigitte Kissling habe diesen Antrag «mutmasslich auch» deshalb gestellt, weil Sandra Blank zuvor einen Wechsel zu einer anderen Beiständin verlangt hatte. Dass die Kindsmutter nun ihr Sorgerecht verlieren soll, lasse «rechtsstaatliche Prinzipien» vermissen, schreiben die Juristen. «Man kann sich insbesondere des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich dabei um einen Vergeltungsakt von Brigitte Kissling handelt.» Beweisen lässt sich diese Behauptung nicht. Aber es ist schon schlimm genug für das Ansehen der KESB, dass ein solcher Verdacht überhaupt ernsthaft aufkommt.


Politische Motive?

Sandra Blank vermutet, dass vielleicht sogar politische Motive dahinterstehen könnten. Kissling habe sich diesbezüglich – natürlich nur mündlich – ihr gegenüber bereits negativ geäussert. Sandra Blank ist SVP-Einwohnerrätin in Aarau und kandidiert derzeit für den Grossen Rat. KESB-Chefin Kissling, im Solothurnischen beheimatet, spielte eine aktive Rolle in der SP. Die Zeitung "Weltwoche" beschrieb sie vor einigen Jahren schon als Teil des «Solothurner Sozialfilzes» (Ausgabe Nr. 17/2015).


Ein Staat im Staat

Wie geht es nun weiter? Sandra Blank geht juristisch gegen den aus ihrer Sicht völlig haltlosen und «rein schikanösen» Antrag auf Entzug des Sorgerechts vor. Ob das Bezirksgericht Aarau der Mutter folgen und den Antrag der KESB-Beiständin auf Entzug des Sorgerechts ablehnen wird, ist allerdings offen. Einerseits hat das Bezirksgericht die schleichende Verschiebung der Elternrechte hin zum Vater bisher geduldet – obwohl es selbst ursprünglich anders entschieden hatte. Wer sich gegen einen KESB-Beschluss wehrt, hat es anderseits generell schwer. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde agiert nämlich beinahe wie ein Staat im Staat, sie unterliegt kaum einer politischen Kontrolle. Ihre Macht ist deshalb fast uneingeschränkt. Bleibt zu hoffen, dass das Gericht in diesem Fall am Ende dennoch unabhängig und objektiv entscheidet.


Und was sagt die betroffene Beiständin und KESB-Leiterin Brigitte Kissling zu den Vorwürfen zu ihrer Amtsführung? Nichts. Eine Anfrage liess sie auch nach Tagen unbeantwortet. (kk)

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