Birmenstorfer Hotel-Leiche: Zwei Männer angeklagt
Im September 2022 wurde in einem Hotel in Birmenstorf die Leiche eines 60-jährigen Schweizers gefunden. Nach intensiven Ermittlungen wurden zwei der Tat dringend verdächtigte Männer festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Baden konnte die Untersuchung des Tötungsdeliktes zwischenzeitlich abschliessen und hat in diesem Zusammenhang Anklage gegen die beiden Männer erhoben.
Staatsanwaltschaft Baden
Symbolbild von Falk Jaquart / pixelio.de
Am 16. September 2022 wurde die Leiche eines 60-jährigen Schweizers in einem Hotelzimmer in Birmenstorf gefunden. Da sich der Gast für einen längeren Aufenthalt in dem Zimmer eingemietet hatte, fiel sein Tod nicht sofort auf. Trotz der stark zersetzen Überreste des Mannes konnten die Strafverfolgungsbehörden die Verdachtsmomente schnell auf zwei Personen eingrenzen und kurze Zeit später einen damals 24-jährigen Rumänen und einen 23-Jährigen aus Deutschland unter dringendem Tatverdacht festnehmen.
Bei der Obduktion des Opfers zeigten sich schwere Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkungen im Kopf- und Halsbereich sowie am Oberkörper. Die Ergebnisse der Rechtsmedizin deuten darauf hin, dass das Opfer infolge einer mehrminütigen Einwirkung auf Rumpf und Halsbereich schlussendlich erstickte.
Bei der Tatrekonstruktion stellte sich heraus, dass die beiden verhafteten Männer Zimmer im selben Stockwerk des Hotels bezogen hatten. Nach den Aussagen der Beschuldigten, kam es bereits im Vorfeld der Tat zu einem Streit zwischen den drei Männern. Als die beiden Beschuldigten das Opfer anderntags erneut zur Rede stellen wollten, eskalierte die Situation.
Aufgrund der Beweislage geht die Staatsanwaltschaft beim mittlerweile 25-jährigen Rumänen vom Haupttäter aus. Infolge der sich bei den Untersuchungen herausgestellten besonderen Skrupellosigkeit bei seinem Vorgehen, wird ihm der Tatbestand des Mordes vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert daher ein Strafmass von 18 Jahren Freiheitsstrafe für den Rumänen.
Gemäss den Untersuchungen hat sich der zweite Beschuldigte bei der Tat passiver verhalten. Für den Tatbestand des Angriffs und der Unterlassung von Nothilfe wird daher ein Strafmass von 5 Jahren Freiheitsstrafe für den Deutschen beantragt.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.
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