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Ab sofort sanftere Regeln für Raser

Seit dem 1. Oktober 2023 können Geschwindigkeitsübertretungen auf Schweizer Strassen unter bestimmten Bedingungen weniger streng bestraft werden, da den Gerichten mehr Ermessensspielraum eingeräumt wird. Diese Änderung ist eine von mehreren, die im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes vom Parlament verabschiedet wurden und heute Sonntag in Kraft treten.

Symbolbild von Albrecht E. Arnold / pixelio.de


Raserdelikte: Führerscheinentzug unter Umständen weniger lang

Neu kann die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug für Raserdelikte unterschritten werden, wenn ein Automobilist «aus achtenswerten Beweggründen» gehandelt hat oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Entsprechend kann auch die grundsätzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren auf zwölf Monate gesenkt werden.


Führerausweis auf Probe

Neu wird bei leichten Widerhandlungen gegen Verkehrsregeln weder die Probezeit verlängert noch der Ausweis annulliert. Die Probezeit wird nur dann um ein Jahr verlängert, wenn jemand den Ausweis wegen eines schweren oder mittelschweren Verstosses abgeben muss. Eine Annullation ist vorgesehen, wenn jemand während der Probezeit erneut eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung begeht.

Neue Regel für Einsatzfahrten mit Polizei-, Feuerwehrautos oder Rettungswagen

Neu müssen die Behörden die Strafe zwingend mildern, wenn Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen von Polizei, Feuerwehr oder Sanität bei Einsätzen Verkehrsregeln verletzen und ihr Handeln im Nachhinein als unverhältnismässig beurteilt wird. Neu werden Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute in derartigen Fällen nur noch für die Differenz zu jener Geschwindigkeit bestraft, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Bislang galt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit als Vergleichsgrösse.


Man darf gespannt sein, wie sich diese neuen Regeln in der Realität auswirken. Steigt die Zahl schwerer Unfälle rasant an, werden wohl alsbald wieder Verschärfungen die Folge sein.

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