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13. AHV-Rente ist verkraftbar

Aus meiner Sicht als langjähriger Bundespolitiker befürworte ich die beiden Volksinitiativen zur Verbesserung wichtiger Elemente unserer Altersvorsorge.


Leserbrief von Maximilian Reimann, ehemaliger National- und Ständerat, Gipf-Oberfrick


Foto zVg.


Kurz und bündig ist mein JA zur Vorlage II ausgefallen, einer moderaten Anpassung des Rentenalters an die deutlich höhere Lebenserwartung gegenüber 1948, als die AHV in Kraft trat. Ergeben sich daraus Härtefälle, werden diese durch das übrige solide Sozialhilfe-Netzwerk der Schweiz abgefedert. Zudem sei nicht unerwähnt gelassen, dass rund ein Drittel der ausbezahlten AHV-Renten an Bezüger mit Wohnsitz im Ausland geht, wo man zusätzlich von der Härte des Schweizerfrankens profitiert.


Etwas schwerer tat ich mich bei der anderen Vorlage, der Einführung einer 13. AHV-Rente für alle. Das ergibt Monatsrenten, die um rund 8 % höher ausfallen werden. Die Initianten lassen deren Finanzierung allerdings offen. Klar ist aber, dass es nebst höherer Lohnabzüge auch eines um mindestens 800 Millionen Franken höheren jährlichen Bundeszuschusses bedarf.


Nun malen die Gegner pechschwarz an die Wand, das sprenge den Bundesfinanzhaushalt über kurz oder lang und führe unweigerlich zu höheren Bundessteuern. Stimmt das? Ich sage dazu aus langer finanzpolitischer Erfahrung: Wenn die Schweiz alljährlich mit mehreren Milliarden weiss Gott nicht was alles im Ausland mitfinanzieren kann, soll sie dort etwas Mass halten. Dann kann unser Land selbst ohne Steuererhöhung endlich auch mal seinen eigenen Leuten im AHV-Alter etwas mehr zukommen lassen.

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