top of page
TWINT_Individueller-Betrag_DE.png
Suche

Zubringer Dornach–Aesch an A18: Richtungsentscheid bis Ende 2023

Die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft sowie die beiden Gemeinden Aesch BL und Dornach SO wollen in einem ergebnisoffenen Prozess nochmals sämtliche Lösungsansätze für einen Zubringer an die A18 überprüfen.

Satellitenaufnahme Google Maps


Die Eckpunkte für diesen Prozess wurden nun konkretisiert. Mit Unterstützung von Planungsteams und unter Einbezug von Bevölkerung und Wirtschaft sollen mögliche Lösungsvarianten diskutiert werden. Bis Ende 2023 soll eine von allen Beteiligten getragene Lösung vorliegen.


Hintergrund: Im April 2022 hatten sich die beiden Kantone Basel-Landschaft und Solothurn sowie die beiden Gemeinden Aesch BL und Dornach SO darauf geeinigt, in einem ergebnisoffenen Prozess nochmals sämtliche Lösungsansätze zur Birsquerung in Zusammenhang mit dem Zubringer Dornach/Aesch an die A18 zu prüfen. In der Zwischenzeit wurden gemeinsam die Inhalte und Fragestellungen sowie der Terminplan des Prozesses in einem Vorgehenskonzept festgelegt. Diesem Konzept wurde am 12. Dezember 2022 vom Gemeinderat Dornach und am 13. Dezember 2022 vom Gemeinderat Aesch zugestimmt.

Der weitere Fokus soll einerseits auf der zeitnahen Lösung der Birsquerung und andererseits auf einer integralen Sicht der Landschaft, Mobilität, Gesellschaft und des Städtebaus im Birsraum zwischen Dornach und Aesch liegen. Dementsprechend ist vorgesehen, dass im Rahmen einer Testplanung alle Varianten einer möglichen Birsquerung ergebnisoffen geprüft und mögliche Lösungen diskutiert werden. Dabei sollen auch Bevölkerung und Wirtschaft miteinbezogen werden. Es sind mehrere Mitwirkungsveranstaltungen vorgesehen, bei denen sich die interessierten Kreise einbringen können. Die Ergebnisse des Prozesses sollen schliesslich bis Ende 2023 vorliegen, damit eine gemeinsam getragene Absichtserklärung und eine Umsetzungsagenda zur Birsquerung beschlossen werden können.


Mit diesem Vorgehen soll eine Lösung für die Birsquerung gefunden werden, die den Anliegen aller involvierten Akteure und der Entwicklung des Birsraums als Ganzes ausgewogen Rechnung trägt. Die definitive Linienführung eines Zubringers an die Autobahn A18 soll folglich in einem ganzheitlichen Kontext betrachtet werden und mit einer gemeinsam getragenen Raumentwicklung auf beiden Seiten der Birs im Einklang stehen.

Tags:

0 Kommentare
bottom of page