Verkehr’45: Jetzt läuft die Vernehmlassung
- Bundesrat

- vor 3 Stunden
- 4 Min. Lesezeit
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 das Vernehmlassungsverfahren zu «Verkehr ’45» eröffnet. Ziel dieser Vorlage ist es, die verschiedenen Projekte bis 2045 aufeinander abzustimmen. Die Vorlage basiert auf den Eckwerten, die der Bundesrat am 28. Januar 2026 festgelegt hat. Sie beinhaltet die Bundesbeschlüsse über die nächsten Ausbauschritte für die Bahn und die Nationalstrasse. Voraussetzung für den geplanten Bahnausbau ist die Verlängerung des bis 2030 befristeten Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds. Die Vorlage regelt auch die Bundesbeiträge an das Programm Agglomerationsverkehr und enthält weitere Bundesbeschlüsse und Rechtsanpassungen.

Der Bundesrat will mit der Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse «Verkehr ’45» den Ausbau von Schiene und Strasse in einer gemeinsamen Vorlage bündeln. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Oktober 2026.
Ausbau der Bahninfrastruktur benötigt mehr finanzielle Mittel
Bei der Bahn ermöglicht «Verkehr ’45» per 2030 eine Verbesserung der Verbindung Biel – Genf. Per 2035 können der Viertelstundentakt zwischen Bern und Zürich und der Halbstundentakt auf den Strecken Basel – Zürich und Bern – Luzern eingeführt werden. Dazu kommen ein Ausbau des Regionalverkehrs im Raum Genf – Lausanne und Taktverdichtungen zwischen Bellinzona und Locarno sowie auf weiteren Strecken. Zudem werden dem Güterverkehr mehr Kapazitäten auf der West-Ost-Achse zwischen Lausanne und Zürich via Biel zur Verfügung gestellt.
Per 2045 ist die Realisierung von strategischen Netzelementen vorgesehen. Dazu gehören die Ligne directe Neuchâtel – La Chaux-de-Fonds, der Ausbau des Bahnhofs Genf Cornavin, der Ausbau des Bahnhofs Basel SBB, der Zimmerberg-Basistunnel II, das vierte Gleis Zürich Stadelhofen, eine erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern und der Grimseltunnel. Diese Elemente schaffen neuen Handlungsspielraum für das Bahnangebot. Hinzu kommen verschiedene Ausbauten mit regionaler Bedeutung, unter anderem in St. Gallen und im Prättigau.
Weitere strategische Netzelemente will der Bundesrat dem Parlament mit einer Botschaft im Jahr 2031 vorlegen. Neben der Finanzierung des Projekts Morges – Perroy gehören dazu nach aktueller Planung die zweite Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern sowie eine Durchmesserlinie für Basel. Das ursprünglich geplante Herzstück Basel ist weder innert nützlicher Frist noch zu angemessenen Kosten umsetzbar. Gemeinsam mit den beiden Basel wird eine alternative Lösung für den Bahnhof Basel SBB erarbeitet.
Voraussetzung für den mit «Verkehr ’45» geplanten Ausbau bei der Bahn ist die Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds. Dafür ist eine Verfassungsänderung mit obligatorischem Referendum notwendig. Weiter sollen mit der Vorlage 68 kleinere bis mittlere Ausbauprojekte im Umfang von rund 2,5 Milliarden Franken, die das Parlament im Rahmen früherer Ausbauprogramme beschlossen hatte, gestrichen werden. Hauptgründe sind die beschränkten finanziellen Mittel und die damit verbundene Neupriorisierung der Projekte auf Basis des Gutachtens der ETH Zürich.
Ergänzend zu «Verkehr ’45» werden zwischen 2035 und den für 2045 vorgesehenen strategischen Netzelementen zusätzliche Ausbauprojekte in Betrieb gehen, die bereits weit fortgeschritten sind und mit «Verkehr ’45» nicht mehr überprüft wurden: die Mehrspur Zürich – Winterthur mit dem Brüttenertunnel und der Ausbau des Knotens Bern und des Lötschberg-Basistunnels. Diese Projekte ermöglichen zusätzliche Verbesserungen in der Ostschweiz und im Raum Bern – Wallis.
Ausbau der Nationalstrassen erfolgt in Etappen
Der Bundesrat will die Nationalstrassen dort gezielt ausbauen, wo es besonders häufig zu Stau und unerwünschtem Ausweichverkehr kommt. In den Ausbauschritt 2027 sollen zwei Projekte der A1 aufgenommen werden: Der sechsspurige Ausbau zwischen Aarau-Ost und der Verzweigung Birrfeld (AG) beseitigt den Engpass auf der West-Ost-Achse zwischen Zürich und Bern. Der sechsspurige Ausbau zwischen Perly und Bernex (GE) entlastet das städtische Verkehrsnetz, indem ein Engpass auf der Autobahnumfahrung von Genf beseitigt wird. Beide Projekte ermöglichen auch kommende Unterhaltsarbeiten und stärken damit die Verfügbarkeit der Nationalstrassen und die Effizienz der eingesetzten Mittel. Bis 2045 plant der Bundesrat, acht weitere Abschnitte gezielt auszubauen.
31 Projekte im Umfang von rund 16 Milliarden Franken, die bisher Teil des Programms zur strategischen Entwicklung der Nationalstrassen (STEP) waren, werden nicht weiterverfolgt. Dazu gehören unter anderem die Ausbauprojekte zwischen Le Vengeron und Nyon sowie zwischen Schönbühl und Kirchberg, die im Rahmen der Volksabstimmung zum Ausbauschritt 2023 abgelehnt wurden. An ihrer Stelle prüft der Bund betriebliche Massnahmen (z.B. temporäre Umnutzung von Pannenstreifen), um zu Spitzenzeiten den Verkehr zu verflüssigen.
Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen
Die Vorlage enthält im Bereich des Programms Agglomerationsverkehr die Bundesbeiträge für die 5. Generation. Der Bundesrat will zahlreiche Projekte in 40 Agglomerationen mit insgesamt 1,68 Milliarden Franken aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) mitfinanzieren. Die grössten Einzelprojekte, die Bundesbeiträge erhalten, sind die Franca-Magnani-Brücke in Zürich, der neue Bahnhofplatz in Olten, die Umfahrung Hasle bei Burgdorf, die Unterführung Winterthurerstrasse in Uster, das Gesamtverkehrsprojekt Oensingen, die Verkehrsdrehscheibe Grand-Saconnex / Aéroport, die Tramverlängerung mit Verkehrsdrehscheibe in St-Genis-Pouilly bei Genf und die Beschaffung von Elektrobussen in der Agglomeration Lausanne-Morges.
Zudem enthält die Vorlage den Zusatzkredit für einen Beitrag an die Massnahme «Galleria Moscia-Acapulco» einschliesslich der flankierenden Massnahmen «Riqualifica della litoranea (Tratto Ascona-Brissago)».
Sämtliche Investitionen in den Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen sowie die Bundesbeiträge an die Agglomerationsprojekte stammen aus dem NAF und sind somit zu 100 Prozent nutzerfinanziert.
Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt
Für Betrieb und Unterhalt der Nationalstrasse ist der verfügbare Zahlungsrahmen bis Ende 2027 definiert. Damit die Strassen langfristig sicher zur Verfügung stehen, will der Bundesrat in den Jahren 2028 bis 2031 9,46 Milliarden Franken (inkl. Mehrwertsteuer, inkl. Teuerung) in den Betrieb, Unterhalt und in die Anpassungen der bestehenden Anlagen an aktuelle Normen investieren. Die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur ist bis Ende 2028 beschlossen und sichergestellt; für die Periode 2029 bis 2032 wird der Bundesrat der Bundesversammlung eine separate Vorlage unterbreiten.
Im Januar 2025 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aufgrund der Mehrkosten beim Bahninfrastrukturausbau und des vom Volk abgelehnten Ausbauschritts 2023 für die Nationalstrasse bei der ETH Zürich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gestützt auf das Gutachten sowie Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter ARE, ASTRA und BAV hat das UVEK die Vernehmlassungsvorlage zu «Verkehr ’45» erarbeitet, die am 19. Juni 2026 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Die Botschaft zuhanden des Parlaments ist für Anfang nächsten Jahres vorgesehen.













Kommentare