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Tötungsdelikt Winznau: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes

Am 8. September 2022 wurde in Winznau eine tote Person aufgefunden. Ein Gewaltverbrechen stand im Vordergrund und ein tatverdächtiger Mann konnte festgenommen werden. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen abgeschlossen und erhebt Anklage gegen den Mann wegen Mordes.


Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn

Symbolbild von Dieter Schütz / pixelio.de


Am Morgen des 8. September 2022 hat die Polizei Kanton Solothurn am Aareufer in Winznau eine tote Person aufgefunden (soaktuell.ch hat berichtet). Ein Gewaltverbrechen stand im Vordergrund und einige Tage später konnte ein tatverdächtiger Mann festgenommen werden.


Die Staatsanwaltschaft hat nun ihre umfassenden Ermittlungen abgeschlossen und erhebt Anklage. Der heute 27-jährige Schweizer wird sich insbesondere wegen Mordes vor Gericht zu verantworten haben. Konkret wirft ihm die Staatsanwaltschaft diesbezüglich vor, in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2022 das Opfer mittels massiver körperlicher Gewalteinwirkung und unter Verwendung einer Schusswaffe auf besonders skrupellose Weise getötet zu haben.

Der Beschuldigte ist geständig, das Opfer getötet zu haben. Er befindet sich unter Anordnung von Ersatzmassnahmen auf freiem Fuss.

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