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Steingartenverbot im Kanton Solothurn: Naturpark Thal gibt Tipps

Es gibt nach dem Schlafzimmer wohl keinen anderen Ort, wo die Privatsphäre so gross geschrieben wird, wie im eigenen Garten. Entsprechend empfinden es viele als gewaltigen Eingriff des Staates in die Privatsphäre, was der Kantonsrat da beschlossen hat. Stein- und Schottergärten sollen im Kanton Solothurn voraussichtlich ab 1. Oktober 2024 verboten werden. Der Naturpark Thal berät nun Gartenbesitzerinnen und -besitzer aus der Region Thal, die eine pflegeleichte und naturnahe Alternative zum Steingarten suchen.

Naturpark Thal


Staudenbeete bieten als Alternative zu Steingärten wertvolle Nahrung für Insekten, Foto: Naturpark Thal


Stein- und Schottergärten mögen zwar pflegeleicht sein, doch sie bieten kaum Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der Kanton Solothurn will deshalb als erster Kanton überhaupt diese Gärten verbieten. Bestehende Stein- und Schottergärten sind von diesem Entscheid nicht betroffen. Sollten Gartenbesitzerinnen und -besitzer dennoch auf eine naturnahe und pflegeleichte Variante umsteigen wollen, können sie sich beim Naturpark Thal melden und eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Dieses Angebot hat sich in den letzten fünf Jahren sehr gut etabliert.

Der Naturpark Thal will mit seinem Angebot die biologische Vielfalt fördern und eine naturfreundliche Gartengestaltung erleichtern. «Wir können den interessierten Personen aufzeigen, wie sie ihren Garten nach ihren Bedürfnissen und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gestalten können», sagt Patrick Zellweger, Verantwortlicher Raumentwicklung im Naturpark Thal. Er sieht viele Vorteile in begrünten Gärten: «Standortgerechte Pflanzengärten dienen der Natur. Sie bieten wichtige Lebensräume, können Hitze dämmen und Wasser aufnehmen.» Er verfügt aufgrund des Programms «Natur im Siedlungsraum» bereits über viel Erfahrung in der naturnahen Gestaltung von Gärten und öffentlichen Plätzen.

Die Bestimmungen für Gartenbesitzerinnen und -besitzer werden nicht nur im Hinblick auf die Stein- und Schottergärten restriktiver. Denn im Kanton Solothurn soll es auch untersagt werden, bestimmte invasive Neophyten zu pflanzen. Und auch auf Bundesebene ist eine Verordnung in Erarbeitung, die den Verkauf von über 20 invasiven Neophyten verbieten will. Mit der Bekämpfung der Neophyten wollen Bund und Kanton erreichen, dass die einheimischen Pflanzen nicht noch stärker bedrängt werden.

Der Naturpark Thal setzt sich seit seiner Gründung für die Bekämpfung von invasiven Neophyten ein und führt jährlich Arbeitseinsätze dazu durch. Er steht auch Gartenbesitzerinnen und -besitzern mit hilfreichen Tipps und Lösungsansätzen zur Neophyten-Bekämpfung zur Seite.


Gartenbesitzerinnen und -besitzer, die Interesse an einer Beratung durch die Fachspezialisten des Naturparks Thal haben, können sich direkt an die Geschäftsstelle wenden, um von diesem einzigartigen Angebot zu profitieren.


Naturpark Thal

Geschäftsstelle

Hölzlistrasse 57

4710 Balsthal

+41 (0)62 386 12 30

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