Rechnung 2021: Stadt Olten macht zehn Millionen Franken Gewinn
Der pandemiebedingt erwartete und – wie in vielen anderen Gemeinwesen – auch entsprechend budgetierte Steuereinbruch ist im Jahr 2021 in der Stadt Olten nicht eingetreten. Unter anderem dank Steuernachzahlungen juristischer Personen, geringerem Sachaufwand und kleineren Kosten der Sozialregion resultierte ein Gewinn von rund 10 Mio. Franken, der unter anderem für Einlagen in die Vorfinanzierung der Schulanlage Kleinholz und für ausserordentliche Abschreibungen von je 3,2 Mio. Franken genutzt werden soll – budgetiert worden war ein Verlust rund 3,7 Mio. Franken.
Grafik zVg. Stadt Olten
Der im Rechnungsjahr 2021 ausgewiesene Überschuss beträgt 10‘055‘614.21 Franken und schliesst gegenüber dem Budget um 13‘797‘314.21 Franken besser ab. Mehrerträge gab es sowohl bei den juristischen als auch bei den natürlichen Personen. Bei den Kapital- und Grundstückgewinnsteuern konnten ebenfalls ausserordentlich hohe Erträge verbucht werden. Insbesondere diese Steuern sind kaum planbar. Dank diesen Mehrerlösen werden dem Gemeindeparlament im Rahmen der Gewinnverwendung Einlagen in die Vorfinanzierung von 3.2 Mio. Franken für die vom Volk beschlossene Schulanlage Kleinholz beantragt; ebenso aufgrund der guten Bilanzsituation zusätzliche Abschreibungen von 3.2 Mio. Franken beim Haus der Museen, was die künftigen Erfolgsrechnungen entlasten soll.
Höhere Erträge als erwartet
Bei der wichtigsten Einnahmequelle der Stadt, den Steuererträgen, konnte die Stadt von Nachzahlungen juristischer Personen in der Höhe von 4,7 Mio. Franken profitieren. Dies insbesondere durch rückwirkende Zuzüge im Jahr 2020, welche nun zu doppelten Einnahmen (Steuerjahr 2020 und 2021) führten. Aufgrund der Umsetzung der STAF-Vorlage mit der stufenweisen Gewinnsteuersenkung sanken die Steuererträge deutlich, wurden aber teilweise durch Gegenmassnahmen wie zum Beispiel die Anpassung der Abschreibungspraxis durch die kantonale Veranlagungsbehörde kompensiert. Die Liegenschaften des Finanzvermögens erfuhren durch Wertsteigerungen und Verschiebungen aus dem Verwaltungsvermögen eine Wertzunahme von 4‘204‘394.69 Franken.
Im Jahr 2021 konnten bei den Vermögensgewinnsteuern (Grundstückgewinnsteuern und Kapitalgewinnsteuern) ausserordentlich hohe Erlöse verbucht werden, welche die Planwerte um rund 1.73 Mio. übertrafen. Insbesondere die Grundstückgewinnsteuern sind auf wenige Transaktionsfälle zurückzuführen. Bei den natürlichen Personen kam es zu vielen Fällen von nachträglich ordentlich veranlagten Personen. Diese bisher der Quellensteuer unterliegenden Personen wurden neu über die ordentliche Steuerpflicht abgerechnet, was zu einem Rückgang der Quellensteuer und zu einer Zunahme der Einkommenssteuer natürlicher Personen führte. Der Vergleich mit anderen Städten und Kantonen zeigt, dass alle Gemeinwesen generell von tieferen Erträgen ausgegangen sind.
Die Personalkosten überschritten die geplanten Kosten um rund 158‘000 Franken oder 0.4%. Während die Personalkosten für das städtische Personal um rund 135‘000 Franken unter dem Budget lagen, wurde jenes des Lehrpersonals um rund 235‘000 Franken überschritten.
Pandemiebedingte Minderausgaben und -einnahmen
Der Sachaufwand wurde um rund 939‘000 Franken oder 6% unterschritten. Die nicht durchgeführten Lager und das abgesagte Schulfest machten davon rund 387‘000 Franken aus. Möglicherweise pandemiebedingt mussten weniger Steuern abgeschrieben werden: Gegenüber dem Budget mussten rund 261‘000 Franken weniger an Wertberichtigungen und Abschreibungen vorgenommen werden. Die restlichen Abweichungen entsprechen rund 2% des Budgetwertes.
Die Abschreibungen wurden um rund 5% oder 369‘000 Franken unterschritten, obwohl die Investitionen leicht höher als geplant waren: Die geplanten Nettoinvestitionen von 14.4 Mio. Franken wurden mit 14.7 Mio. Franken leicht überschritten. Teilweise kam es zu Verschiebungen aus den Vorjahren, teilweise wurden Projekte auf das Folgejahr verschoben. Da es sich bei einigen der getätigten Investitionen noch um „Anlagen im Bau“ handelt, wurde für diese Investitionen der Abschreibungslauf noch nicht gestartet. Die Anlagen im Bau haben um 4.3 Mio. Franken zugenommen und betragen nun 9.1 Mio. Franken.
Der Transferaufwand (Kostenart 36) weist deutliche Mehrkosten von rund 1.79 Mio. Franken aus (+4.5%). 1.34 Mio. Franken der Mehrkosten stehen direkt im Zusammenhang mit Zuzügen juristischer Personen, die einen Teil der im Ausland bezahlten Steuern in der Schweiz zurückfordern konnten. Mehrkosten ergaben sich vor allem im Bereich der Restkosten für die ambulante Pflege (Funktion 4210), welche mit 100‘000 Franken budgetiert wurden, nun aber rund 670‘000 Franken betragen. Die Beiträge an die Sozialregion liegen 2021 rund 386‘000 Franken unter den Planwerten. Zudem lagen die Beiträge an die Ergänzungsleistung AHV rund 508‘000 Franken unter Budget.
Bei den Konzessionen (Kostenart 41) und den Entgelten (Kostenart 42) kam es pandemiebedingt zu wesentlich tieferen Erlösen. So fehlen z.B. die Erlöse aus Veranstaltungen wie der Chilbi, aber auch die Einnahmen aus den Bädern und Parkplatzgebühren. Auf die Erhebung von Gebühren für Aussenwirtschaften wurde im Sinne einer Corona-Hilfe verzichtet. Die Mindererlöse dieser beiden Kostenarten betragen rund 1.07 Mio. Franken.
Mit der Einführung von HRM2 wird das Ergebnis der Erfolgsrechnung in einer gestuften Form dargestellt. Die erste Stufe zeigt das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit des Rechnungsjahres. Steuernachzahlungen aus Vorjahren werden, obwohl eigentlich nicht aus dem laufenden Jahr hervorgegangen, ebenfalls unter dem Betriebsergebnis ausgewiesen.
In der zweiten Stufe werden der Finanzaufwand sowie der Finanzertrag gegenübergestellt. Im Finanzaufwand sind z.B. Passivzinsen, Wertberichtigungen von Finanzvermögen und der Aufwand für Liegenschaften des Finanzvermögens dargestellt. Im Finanzertrag befinden sich Beteiligungserträge, Aktivzinsen, Liegenschaftserträge aus dem Finanzvermögen. Das betriebliche Ergebnis und das Ergebnis aus Finanzierung bilden zusammen das operative Ergebnis.
In der Jahresrechnung 2021 wird der einmalige Buchgewinn aus der Neubewertung des Finanzvermögens dem Finanzierungsergebnis zugewiesen, obwohl es ein klarer ausserordentlicher Ertrag ist. In untenstehender gestufter Erfolgsrechnung wird deshalb – abweichend zu HRM2 – dieser Erfolg sachgerecht dem ausserordentlichen Ergebnis zugewiesen. Nebst der Auflösung von Neubewertungsreserven, den Buchgewinnen aus Neubewertung werden auch die Bildung der Vorfinanzierung Schulanlage Kleinholz und die ausserordentlichen Abschreibungen der Liegenschaft und Anlagen des Hauses der Museen dort abgebildet.
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