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Prämienverbilligung: Kantonsbeitrag soll im Aargau ab 2025 169,8 Millionen Franken betragen

Der Aargauer Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Kantonsbeitrag 2025 für die Prämienverbilligung per Dekret auf 169,8 Millionen Franken festzulegen.


Departement Gesundheit und Soziales / Regierungsrat AG

Die Gesundheitspolitik auf dem Prüfstand. Symbolbild von Martin Büdenbender / pixelio.de


Gemäss Art. 65 Abs. 1 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verbilligen die Kantone für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die Krankenkassenprämien. Bund und Kanton finanzieren die Prämienverbilligung gemeinsam. Die Berechnung des notwendigen Bedarfs für das Jahr 2025 und des Kantonsbeitrags 2025 erfolgt aufgrund der mutmasslichen Bevölkerungs- und Prämienentwicklung. Gemäss dem Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) vom 15. Dezember 2015 legt der Grosse Rat die Höhe des Kantonsbeitrags jährlich per Dekret fest.


Für das Jahr 2025 berechnet der Regierungsrat einen erwarteten Bedarf von 423,8 Millionen Franken. Zusätzlich berücksichtigt der Regierungsrat eine allfällige Mehrbelastung ab 2025 aufgrund des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative in der Höhe von 26,8 Millionen Franken. Abzüglich des mutmasslichen Bundesbeitrags von 280,8 Millionen Franken ergibt sich ein Kantonsbeitrag von 169,8 Millionen Franken für das Jahr 2025 (im Fall einer Annahme der Prämien-Entlastungs-Initiative hat der Regierungsrat einen Kantonsbeitrag für 2025 von 204 Millionen Franken ermittelt).


Budgetunterschreitung 2023

Der Jahresabschluss 2023 des Kantons Aargau weist für das Jahr 2023 eine Budgetunterschreitung beim kantonalen Nettoaufwand von 37,6 Millionen Franken auf. Budgetiert waren 150,2 Millionen Franken; effektiv betrug der Aufwand für die Prämienverbilligung im Jahr 2023 112,6 Millionen Franken. Diese Budgetunterschreitung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich weniger Einwohnerinnen und Einwohner für die Prämienverbilligung (PV) 2023 angemeldet haben, als noch im Jahr 2022 im Dekret zur Prämienverbilligung (DPV) 2023 budgetiert (169'300 Personen bezogen 2023 PV; budgetiert waren 179'300 Personen).


Weiter fiel der Bundesbeitrag 2023 höher aus als im Dekret zur Prämienverbilligung 2023 ausgewiesen, und die Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen Prämienverbilligungen waren höher als angenommen. Der kantonale Brutto-Aufwand (Kantons- und Bundesbeitrag) betrug im Jahr 2023 357,2 Millionen Franken (im Jahr 2022 lag der kantonale Brutto-Aufwand bei 363,8 Millionen Franken).


Wie für die Prämienverbilligung 2024 wird die SVA Aargau auch für die Prämienverbilligung 2025 Anfang August 2024 wieder sogenannte Simulationen durchführen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Simulationen kann der Regierungsrat Mitte August 2024 die besagten Berechnungselemente 2025 so festlegen, dass möglichst der gesamte am 11. Juni 2024 vom Grossen Rat beschlossene Kantonsbeitrag 2025 (sowie der gesamte mutmassliche Bundesbeitrag 2025) für die Prämienverbilligung 2025 eingesetzt werden kann. Budgetunterschreitungen wie im Anspruchsjahr 2023 sollen damit vermieden werden.

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