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Lockerungen für die Jugendlichen

Sind wir ehrlich: Egal was der Bundesrat entscheidet, das Jammern kommt so oder so. Mich stört es, dass oft die Fallzahlen gegen die Wirtschaft ausgespielt werden. Wir müssen aber, so wie es die EVP seit einem Jahr macht, die psychische und seelische Verfassung der Gesellschaft - besonders der Schwächsten - mit einbeziehen. Ich bin daher sehr froh, hat der Bundesrat erkannt, dass Lockerungen im Bereich Sport, Kultur und Freizeit gerade für die Jugendlichen sehr wichtig sind.


Elia Leiser, Solothurn, Präsident der EVP Kanton Solothurn


Es würde aber aus meiner Sicht Sinn machen, dass zukünftig der Jahrgang und nicht der Geburtstag entscheidend ist, ob ein Jugendlicher in den Genuss von den Lockerungen kommt. In der Nachwuchsförderung wird schliesslich auch nach Jahrgängen eingeteilt und so könnte verhindert werden, dass eine Juniorin oder Junior am Freitag noch ins Training darf und am Montag dann nicht mehr.


Für mich ist auch das Alter 18 eher willkürlich festgelegt und speziell für den Nachwuchsbereich sehr unglücklich. So kommt es bei den Fussball-B-Junioren zur Situation, dass die einen schon 18 sind und die anderen noch nicht. Auch im Kulturbereich ist beispielsweise die Gesangsausbildung mit Erreichen der Volljährigkeit nicht abgeschlossen.


Mit einer Anpassung bis 21 Jahren respektive Jahrgang 2001 würde man die Mannschaften im Nachwuchsbereich nicht unnötig aufsplitten und die Konsequenzen sind auch aus epidemiologischer Sicht vernachlässigbar.


Noch ist es nicht zu spät und der Ball liegt jetzt bei den Kantonen, die in der Vernehmlassung den Bundesrat auf die Problematik hinweisen und so die Arbeit für die im Nachwuchs aktiven Sport- und Kulturvereinen vereinfachen können.

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