KMU- und Gewerbeverband Solothurn für Autobahnausbau
Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Solothurn (KGV SO) spricht sich dezidiert für den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (STEP) aus. Auch die beiden Mietvorlagen unterstützt der Verband. Dies hat die Gewerbekammer, das Parlament des KGV SO, beschlossen.
KGV SO
Symbolbild von Rainer Sturm / pixelio.de
Nationalstrassen: JA zur Engpass-Beseitigung
Ohne die Nationalstrassen läuft im Schweizer Strassengütertransport nichts: Über 70% des Güterverkehrs werden über die Nationalstrassen abgewickelt, welche weniger als 3% des gesamten Strassennetzes ausmachen. Dies zeigt, dass die Nationalstrassen effizient sind und relativ wenig Fläche beanspruchen.
Aber in den letzten Jahren nahmen die Staus massiv zu und die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Kosten steigen exponentiell an: 2023 wurden auf den Schweizer Autobahnen über 48'000 Staustunden gezählt. Das kostet die Schweiz und unsere Wirtschaft jährlich 1.2 Milliarden Franken. Die Abstimmung ist deshalb von äusserster Wichtigkeit für die Wirtschaft und das Gewerbe, weil längere Transportzeiten Produkte und Dienstleistungen massiv verteuern. Sind die Verbindungen zwischen den Ballungsräumen blockiert, kann auch keine Feinverteilung der Güter stattfinden. Ein JA zum Ausbauschritt 2023 ist letztlich weniger ein JA zu einem Ausbau, als vielmehr ein JA zur längst fälligen Engpass-Beseitigung, ist der KMU- und Gewerbeverband überzeugt.
Auch der Kanton Solothurn profitiert
Es liegt zwar keines der sechs Teilprojekte des Ausbauschritts 2023 im Kanton Solothurn, dennoch profitiert unser Kanton unmittelbar von einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur, von der besseren Erreichbarkeit innerhalb der Schweiz und den verbesserten Warenströmen. Der Kanton Solothurn profitiert auch deshalb, weil der untere Kantonsteile eine eigentliche nationale Logistik-Drehscheibe ist. Staus auf den Nationalstrassen wirken sich negativ auf diese Logistik-Unternehmen und somit auf die Wertschöpfung im Kanton Solothurn aus.
Strassenbenützer finanzieren, die Gesellschaft profitiert
Der Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen wird über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert. Gespiesen wird dieser von Abgaben des
Individualverkehrs (u.a. Autobahnvignette, Mineralölsteuerzuschlag.) Davon profitiert auch die Gesellschaft, sie trägt die Kosten nicht, profitiert aber von weniger Ausweichverkehr in den Dörfern und damit mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm- und Schadstoffemissionen in den Wohngebieten.
Änderungen im Mietrecht
Am 24. November 2024 stehen auch zwei Mietvorlagen (Änderungen des Obligationenrechts) zur Abstimmung. Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Solothurn sagt zweimal JA: Mit der ersten Vorlage zur Untermiete bleibt das Recht zur vorübergehenden Untervermietung durch die Mietenden bestehen. Die Ausübung des Rechts wird aber klarer festgelegt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bei einer Untervermietung ist schon heute die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Manchmal fehlt diese aber heute oder die Wohnung wird zu teuer untervermietet. Künftig soll ein Gesuch auf Untermiete schriftlich gestellt werden müssen und ein Vermieter kann eine Untervermietung ablehnen, wenn diese mehr als zwei Jahre dauern soll. Damit wird präzisiert, was unter einer «vorübergehenden Untervermietung» zu verstehen ist und auch der Gefahr von überrissenen Untermietzinsen über einen längeren Zeitraum ein Riegel geschoben. Die Neuregelung schützt also sowohl Mieter wie Vermieter vor Missbräuchen und ist deshalb zu begrüssen, schreibt der KGV.
Die zweite Vorlage zur Kündigung wegen Eigenbedarf betrifft den spezifischen Fall, dass ein neuer Eigentümer eine Liegenschaft für den Eigengebrauch benötigt. Dieses Recht besteht bereits heute, ist aber in der Praxis oft nur nach langwierigen und kostenintensiven rechtlichen Auseinandersetzungen durchzusetzen, weil gemäss geltendem Recht ein dringender Eigenbedarf vom Eigentümer geltend gemacht werden muss. Eine solche Kündigung kann durch die Mieter mit dem Argument, der Eigenbedarf sei nicht dringlich, angefochten werden. Dies führt dazu, dass viele neuen Eigentümer ihre Räumlichkeiten erst nach Monaten oder sogar Jahren beziehen können, was insbesondere Eigentümer von Geschäftsliegenschaften teuer zu stehen kommt. Die neue Regelung lockert die Voraussetzung für den Eigenbedarf (er muss nicht mehr dringlich sein). Da immer noch Eigenbedarf geltend gemacht werden muss, kommt es auch nicht zu den von den Gegnern oft vorgebrachten «ungerechtfertigten Rauswürfen». Es führt lediglich zu einem besseren Schutz des in der Verfassung garantierten, für eine funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft essenziellen Grundrechts auf Eigentum.
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