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Kein aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige im Kanton Aargau

Der Aargauer Regierungsrat empfiehlt die Aargauische Volksinitiative "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)" dem Grossen Rat und dem Volk zur Ablehnung.


Departement Volkswirtschaft und Inneres


Symbolbild von Stephanie Bröge / pixelio.de


Der Regierungsrat begrüsst ein aktives politisches Engagement junger Menschen. Dennoch lehnt er die Initiative für eine Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre im Aargau ab. Das Stimmrechtsalter soll weiterhin dem Mündigkeitsalter entsprechen. Auch soll eine unterschiedliche Regelung zwischen Bund sowie Kanton und Gemeinden vermieden werden.


Stimmrecht und Mündigkeit weiterhin im gleichen Alter

Der Regierungsrat anerkennt, dass das Anliegen der Initiantinnen und Initianten breit abgestützt und mit einer Ausnahme von sämtlichen Jungparteien lanciert worden ist. Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre entspricht demnach einem Bedürfnis der politisch interessierten Jugendlichen. Deren Motivation für ein aktives Engagement bei politischen Entscheiden ist begrüssenswert. Es lässt sich nicht bestreiten, dass aufgrund der Alterung der Bevölkerung Jugendliche heute bei den politischen Entscheidungen weniger stark vertreten sind als der Rest der Stimmberechtigten.


In der Schweiz hat allerdings bisher einzig der Kanton Glarus das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre gesenkt. Im Bund sowie in verschiedenen weiteren Kantonen wurde die Frage der Herabsetzung immer wieder thematisiert. Entsprechende Vorstösse blieben bis heute jedoch ohne Erfolg. So hat der Nationalrat erst vor rund einem Monat die Parlamentarische Initiative für ein Stimmrechtsalter 16 abgeschrieben.


Aus Sicht des Regierungsrats soll das Stimmrechtsalter weiterhin dem Mündigkeitsalter entsprechen. Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sind in der Schweiz eng miteinander verknüpft. So können etwa 16- und 17-Jährige keine Verträge rechtsgültig unterzeichnen. Bei dieser Einheitlichkeit von Stimmrechtsalter und Mündigkeitsalter soll es bleiben. Zudem können sich junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren bereits heute in gewissem Umfang am politischen Leben beteiligen. Es gibt Jugendparlamente, Jugendsessionen und Jungparteien, in welchen auch Minderjährige sich aktiv einbringen und etwas bewirken können. Schliesslich soll nach Ansicht des Regierungsrats eine unterschiedliche Regelung zwischen Bund sowie Kanton und Gemeinden vermieden werden.

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