Kanton Solothurn und Gemeinden stemmen sich gemeinsam gegen drohende Asylkrise
Aufgrund der länger anhaltenden angespannten Lage im Asylwesen haben der solothurnische Regierungsrat und der Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) eine Situationsbeurteilung mit Ausblick in die kommenden Sommermonate vorgenommen. Sie haben gemeinsam zusätzliche Massnahmen beschlossen, damit die Unterbringung und Betreuung der Asyl- und Schutzsuchenden auch bei einer sich abzeichnenden Asylkrise im Herbst 2024 weiterhin gewährleistet werden kann.
Kanton Solothurn
Symbolbild von S. Hofschlaeger / pixelio.de
Seit Anfang 2022 sind die Fluchtbewegungen weltweit anhaltend hoch. Die konstant hohen Gesuchszahlen um Asyl und den Schutzstatus S bringen auch die Unterbringungsstrukturen im Kanton Solothurn auf kantonaler Ebene wie auch in den Gemeinden an ihre Grenzen.
Bis anhin war die Situation bereits extrem herausfordernd für die Gemeinden, konnte aber dank grossem Engagement der Bevölkerung und der zuständigen Stellen auf kommunaler und kantonaler Ebene bewältigt werden. Aus diesem Grund wurden nun zusätzliche Massnahmen beschlossen.
Aktuelle Situation in den Solothurner Einwohnergemeinden
Der Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) hat mit Schreiben vom 4. April 2024 an den Regierungsrat auf die aktuell schwierige Situation im Asylbereich aufmerksam gemacht. Dabei wurden diverse Forderungen an die Regierung herangetragen, um insbesondere im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden das System zu entlasten. Der Regierungsrat anerkennt in seinem Antwortschreiben die bereits heute äusserst schwierige und herausfordernde Situation der Gemeinden. Verschiedene Gemeinden und Sozialregionen laufen bereits heute am Limit und beantragen in verschiedensten Bereichen strukturelle (Wohnraum, Betreuungspersonal, Bildung) und finanzielle Unterstützung.
Zurzeit ist die Erstunterbringung in den kantonalen Asylzentren noch sichergestellt. Die Auslastung liegt durchschnittlich bei 85 Prozent. Mit einem Ausbau der bestehenden oberirdischen Unterkünfte kann die Erstunterbringung mittelfristig weiterhin auf kantonaler Ebene gewährleistet werden.
Die Sozialregionen der Einwohnergemeinden sind zuständig für die weitere Unterbringung, Betreuung und Integration von Schutzsuchenden und Personen aus dem Asyl-/Flüchtlingsbereich, die ein Bleiberecht haben. Hier zeigen sich mangels geeigneten Wohnraums und personellen Ressourcen aber grosse Schwierigkeiten. Die hohe Zuwanderung im Asylbereich hat zudem Einfluss auf die bestehenden Strukturen der Bildung und Integration. Ohne geeignete Gegenmassnahmen wird sich die Situation weiter zuspitzen oder wird bei einer weiteren Flüchtlingswelle eskalieren.
Massnahmen der Regierung und Einwohnergemeinden
Die zuständigen Stellen auf kommunaler und kantonaler Ebene müssen gemeinsam ihre Zusammenarbeit und ihre Bemühungen intensivieren. Nur mit einer Bündelung der Kräfte, ausserordentlichem Engagement, kreativen Lösungen und Goodwill aus der Bevölkerung kann die drohende Krise abgewendet werden. Die Ausrufung einer Notlage, wie das in anderen Kantonen gemacht wurde, ist im Kanton Solothurn gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Regierungsrat und der Verband Solothurner Einwohnergemeinden haben darum die folgenden, gemeinsam abgestimmten Massnahmen definiert:
Bis Ende 2024 befristete Einsetzung einer kantonalen Asyl-Koordination, die den Lead in der Gesamtkoordination des Asylwesens für den Kanton übernimmt und für die Gemeinden als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht.
Eine koordinierte Planung und Umsetzung der kommunalen Aufgaben im Bereich Wohnraumbeschaffung (z. B. Akquise von Wohnraum).
Eine koordinierte Planung und Umsetzung der kommunalen Aufgaben in den Bereichen Betreuung und Begleitung im Rahmen der Sozialhilfe (z. B. Lösungen, um fehlendem Betreuungspersonal entgegenzuwirken).
Zur Finanzierung der Massnahmen stehen zurzeit noch genügend Mittel aus den Bundespauschalen zur Verfügung, womit auch zusätzliche Aufwendungen der kommunalen Strukturen zur Bewältigung der ausserordentlichen Lage gedeckt werden können.
Die Integrationsbemühungen der Sozialregionen und Gemeinden sind laufend zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Die Situation in der Bildung - nötige Bildungsangebote bzw. die Einschulung von Kindern aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich - wird zwischen dem Departement für Bildung und Kultur (DBK) und dem VSEG geklärt.
Die Koordination und Umsetzung erfolgt über den bereits bestehenden Fachstab Asyl. Finanziert werden die Koordinationsaufgaben aus den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln. Der Regierungsrat hat das Departement des Innern (DDI) beauftragt, mit dem VSEG das weitere Vorgehen im Detail zu planen. Dies mit dem Ziel, die drohende Krise im Asylwesen abzuwenden sowie die Unterbringung und Betreuung der Asyl- und Schutzsuchenden auf kantonaler und kommunaler Ebene auch über einen längeren Zeitraum weiterhin zu gewährleisten.
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