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Kanton Solothurn sucht Pflegefamilien für minderjährige Asyl- und Schutzsuchende

Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Krisengebieten reisen oft ohne Begleitung ihrer Eltern in die Schweiz ein. Für die Unterbringung und Betreuung dieser unbegleiteten Minderjährigen sucht der Kanton Pflegefamilien.

Symbolbild von Alexandra H. / pixelio.de


Unter schutzsuchenden Personen befinden sich oft Minderjährige, die alleine in die Schweiz einreisen. Sie zählen aufgrund ihrer Migrations- und Fluchtgeschichte zu einer sehr vulnerablen Gruppe. Diese Kinder und Jugendlichen sind deshalb auf eine alters- und bedürfnisgerechte Unterbringung und Betreuung angewiesen. Pflegefamilien können dies in einem familiären Rahmen bieten. Insbesondere erleichtern Pflegefamiliensettings den unbegleiteten Minderjährigen die Teilnahme am Leben und den Spracherwerb.

Aktuell zeichnet sich im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ein wachsender Bedarf an Pflegefamilien ab. Aber auch für unbegleitete Minderjährige aus weiteren Krisengebieten besteht ein entsprechender Bedarf. Damit unabhängig von der Herkunft der Kinder und Jugendlichen jederzeit ein genügendes Unterbringungsangebot vorhanden ist, sucht das Amt für Gesellschaft und Soziales zusätzliche Pflegefamilien. Zurzeit bieten im Kanton Solothurn 13 Pflegefamilien eine Unterbringung und Betreuung für einzelne oder mehrere unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Krisengebieten an. Diese bestehenden Strukturen sollen fortlaufend ergänzt werden.



Betreuung und Begleitung im familiären Umfeld

Die Unterbringung in Familien erlaubt eine individuelle, enge Betreuung sowie einen strukturierten Tagesablauf. Die Kinder und Jugendlichen erhalten zudem die Chance, in einem familiären Umfeld anzukommen und mit den hiesigen Lebensformen vertraut zu werden. Die Betreuung und Begleitung von Minderjährigen kann aufgrund von Traumatisierungen, welche diese erlitten haben, sowie der sprachlichen Verständigung anspruchsvoll sein. Entsprechend muss bei den Familien die Bereitschaft und Fähigkeit vorhanden sein, mit spezifischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen aus Krisengebieten umzugehen.

Wer Kinder oder minderjährige Jugendliche zur Pflege und Erziehung in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung des Kantons. Das Amt für Gesellschaft und Soziales klärt die Eignung von Pflegefamilien ab und stellt die Bewilligung aus.


Weitere Informationen

Informationen zum Thema Pflegefamilien: Pflegefamilien - Amt für Gesellschaft und Soziales - Kanton Solothurn Informationen zum Thema unbegleitete minderjährige Asylsuchende: Unbegleitete minderjährige Personen - Amt für Gesellschaft und Soziales - Kanton Solothurn Informationen für Helfer und Helferinnen im Ukraine-Konflikt: Anlaufstelle Ukraine - Kanton Solothurn

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