Kanton Solothurn: Mehr Kinderabzug bei den Steuern
Im Kanton Solothurn sollen Familien mit Kindern sowie Leute mit tiefen und mittleren Einkommen steuerlich entlastet werden. Der Regierungsrat schickt den Gegenvorschlag zur Initiative «Jetz si mir draa» in die Vernehmlassung.
Regierungsgebäude (Rathaus) in Solothurn (Bild: so.ch)
Der Regierungsrat schlägt eine Steuersenkung in der Höhe von rund 64 Millionen Franken vor, Kantons- und Gemeindesteuern zusammengerechnet. Folgende beiden Punkte sind dabei zentral:
Tiefe und mittlere Einkommen sollen mit einem neuen Einkommenssteuertarif steuerlich entlastet werden.
Familien mit Kindern sollen gezielt bei der Einkommenssteuer entlastet werden, indem der Kinderabzug von heute 6'000 auf neu 9'000 Franken erhöht wird.
Zudem enthält die Vorlage des Regierungsrates eine Begrenzung des Pendlerabzugs (Steuerabzug der Arbeitswegkosten) auf 6'000 Franken. Aktuell ist dieser im Kanton Solothurn unbegrenzt.
Stärkere Entlastung als bei der Initiative ab 2023
Die Vorlage des Regierungsrates ist der Gegenvorschlag zur Initiative «Jetz si mir draa». Diese verlangt für alle Steuerpflichtigen ab 2023 - in einem ersten Schritt - eine Steuerbelastung von maximal 20 Prozent über dem Durchschnitt aller Kantone. In einem zweiten Schritt - ab 2030 – soll die Steuerbelastung im Kanton Solothurn dem Durchschnitt der Kantone entsprechen.
Mit seinem Gegenvorschlag geht der Regierungsrates gezielt weiter: Mit dem neuen Einkommensteuertarif und der Erhöhung des Kinderabzugs auf 9'000 Franken wird eine Steuerbelastung erreicht, die für kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern tiefer ist als von der Initiative im ersten Schritt verlangt wird. Zudem würde der Kanton Solothurn damit bei der Steuerbelastung von Familien mit Kindern mit dem Nachbarskanton Basel-Landschaft in etwa gleichziehen.
Begrenzung des Pendlerabzugs
Aktuell können Erwerbstätige im Kanton Solothurn die Kosten des Arbeitswegs vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Beim Bund sowie bei den Nachbarskantonen ist dieser Abzug jedoch begrenzt. Der Regierungsrat schlägt neu eine Deckelung bei 6'000 Franken vor. Von insgesamt rund 109'250 im Kanton Solothurn steuerpflichtigen erwerbstätigen Personen, die einen Fahrkostenabzug machen, wären rund 15'600 Erwerbstätige von dieser Begrenzung betroffen. Bereits heute machen 86% der Erwerbstätigen weniger als 6'000 Franken Pendlerabzug geltend.
Auftrag des Kantonsrats
Hintergrund: Der Kantonsrat hatte die Initiative am 2. September 2020 angenommen und gleichzeitig vom Regierungsrat die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags verlangt. Der Gegenvorschlag sollte einerseits eine Senkung der Einkommenssteuer bei tiefen und mittleren Einkommen sowie eine Begrenzung des Pendlerabzugs beinhalten. Ausserdem sollte der Gegenvorschlag zudem die Revision der Katasterschätzung vorsehen.
Um die unterschiedlichen Inhalte nicht zu vermischen, hat der Regierungsrat entscheiden, die Revision der Katasterschätzung in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die Revision der Katasterschätzung soll klar getrennt vom Gegenvorschlag in Angriff genommen werden. Die entsprechende Vorlage will der Regierungsrat ebenfalls noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung schicken.
Die nächsten Schritte
Die Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Initiative «Jetz si mir draa» läuft bis am 29. Oktober 2021. Der Regierungsrat wird nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsantworten den definitiven Gegenvorschlag sowie die Umsetzungsvorlage zur Initiative im Dezember zuhanden des Kantonsrates verabschieden. Bereits am 26. Mai 2020 hatte der Regierungsrat zur Initiative Stellung genommen und diese abgelehnt (RRB Nr. 2020/788).
Die Umsetzungsvorlage zur Initiative sowie der Gegenvorschlag müssen dem Stimmvolk spätestens im September 2022 vorgelegt werden. Die beschlossenen Änderungen im Steuergesetz würden am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
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