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Kanton Aargau will drei Pilotveranstaltungen im Juni bewilligen

Im Rahmen der weiteren Lockerungsschritte der Coronavirus-Schutzmassnahmen sieht der Bundesrat vor, dass pro Kanton drei Pilotveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 300 bis 600 Personen im Juni 2021 durchgeführt werden können. Heute gab der Bundesrat zudem den Vorschlag in die Vernehmlassung, Publikumsveranstaltungen mit maximal 100 Personen in Innenräumen und maximal 300 Personen in Aussenbereichen zuzulassen. Er wird am 26. Mai 2021 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen entscheiden. Das Departement Gesundheit und Soziales bereitet ein Verfahren vor, um ausgewählte Pilotveranstaltungen in der Grösse von 300 bis 600 Personen evaluieren und bewilligen zu können.


Departement Gesundheit und Soziales


Am 26. Mai 2021 entscheidet der Bundesrat über:

  • Veranstaltungen mit Publikum (innen maximal 100, aussen 300 Personen) ab 31. Mai 2021;

  • Pilotveranstaltungen (maximal drei pro Kanton) mit 300 bis 600 Personen ab 1. Juni bis 30. Juni 2021;

  • Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen ab 1. Juli 2021.

  • Der Kanton Aargau wird zu den neuen Vorschlägen im Rahmen der Konsultation Stellung nehmen.

Pilotveranstaltungen

Die Evaluation und Bewilligung der Pilotveranstaltungen erfolgt im Kanton Aargau durch den Kantonsärztlichen Dienst. Je nach Art der Veranstaltungen können die Abteilungen Kultur beziehungsweise Hochschulen und Sport des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) bei Bedarf hinzugezogen werden. Ziel der Pilotveranstaltungen ist, die Praktikabilität und die Praxistauglichkeit der Schutzkonzepte zu testen. Zentral dabei ist die Integration der Kontrolle der Test- und Impfnachweise am Eingang sowie die Lenkung der Personenströme. Zudem soll die Praxistauglichkeit von Selbsttests, die gegebenenfalls vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgeführt werden, erprobt werden. Die Organisatoren sind verpflichtet, einen Evaluationsbericht zu erarbeiten und dem Kanton sowie dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorzulegen. Die Evaluation kann entweder unter Einbezug einer externen Stelle oder durch den Organisator selbst erfolgen.


Pilotveranstaltungen müssen unter anderem folgende Vorgaben einhalten:

Die maximal drei Pilotveranstaltungen müssen in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. Juni 2021 durchgeführt werden. Mindestens 300 und maximal 600 Personen (Besucher oder Mitwirkende) dürfen teilnehmen. Zugang darf nur für Personen mit Test-, Genesungs- oder Impfnachweis gewährt werden; ein Selbsttest vor Ort ist möglich. Es dürfen im Zuschauerbereich höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze genutzt werden. Die Besucher dürfen nur im Sitzplatzbereich von Restaurationsbetrieben und am eigenen Sitzplatz Essen oder Getränke konsumieren. Es gilt eine Sitzpflicht mit personalisierten Plätzen im Zuschauerbereich einschliesslich Erhebung der Kontaktdaten. Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskentragpflicht müssen eingehalten werden.


Die Erkenntnisse der Evaluation der Pilotveranstaltungen werden in die Schutzkonzepte der Grossveranstaltungen einfliessen, die der Bundesrat frühestens ab 1. Juli 2021 vorsieht, sofern es die epidemiologische Lage zulässt. Der Kanton Aargau wird dazu Ende Mai 2021 detaillierter informieren.


Die Kantone und die betroffenen Branchenverbände konnten sich bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern. Den Entscheid über das weitere Vorgehen fällt der Bundesrat voraussichtlich am 26. Mai 2021.


Ausschreibung der Pilotveranstaltungen

Der Kantonsärztliche Dienst wird auf der Webseite www.ag.ch/coronavirus > Vorgaben zu Veranstaltungen über die Bedingungen und Voraussetzungen für die Pilotveranstaltungen informieren und ein Gesuchsformular aufschalten.

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