Kanton Aargau: Kantonspolizei hat Staatsanwaltschaft nicht ausspioniert
Die vom Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) in Auftrag gegebene administrative Untersuchung im Zusammenhang mit der Strafanzeige eines ehemaligen Polizeioffiziers gegen zwei Leitende Staatsanwälte kommt zum Schluss, dass die Kantonspolizei die Staatsanwaltschaft nicht ausspioniert hat. Auch der Vorwurf der Dokumentenfälschung trifft nicht zu. Der Bericht empfiehlt für künftige interne komplexe Konfliktsituationen eine bessere Koordination der einzelnen Behörden sowie den Erlass einer Weisung mit Regelungen zur Erstattung von Meldungen gemäss Strafprozessordnung.
Symbolbild von David v. Behr / pixelio.de
Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige eines ehemaligen Polizeioffiziers gegen zwei leitende Staatsanwälte vom 9. Juni 2021 wurde öffentlich beziehungsweise medial verbreitet, dass die Kantonspolizei in dieser Sache verdeckte Ermittlungen bei Staatsanwaltschaften durchgeführt haben soll. Der vom Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegebene Bericht untersuchte diesen Sachverhalt sowie verschiedene andere Aspekte im Zusammenhang mit der Strafanzeige. Der Bericht wurde auch der grossrätlichen Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) unterbreitet.
Keine Bespitzelung
Der Bericht kommt zum Schluss, "dass die Darstellung, die Kantonspolizei Aargau hätte auf ihre Partnerorganisation Spitzel angesetzt beziehungsweise gegen sie Ermittlungen geführt und Spionage betrieben, um an Informationen über Konflikte und daraus resultierende Handlungen zu kommen, falsch ist."
Gemäss Untersuchungsbericht trifft auch nicht zu, dass Unterlagen für die Anzeige absichtlich ge- beziehungsweise verfälscht wurden. Konkret geht es um eine vom Polizeioffizier in der Strafanzeige verwendete E-Mail. Er hatte diese im Zusammenhang mit einer anderweitigen vom DVI in Auftrag gegebenen Untersuchung erhalten. Diese E-Mail sei damals vom DVI verkürzt eingebracht worden, aber nicht mit Verfälschungsabsichten, sondern aus nachvollziehbaren inhaltlichen Gründen.
Optimierungsmassnahmen
Der Bericht der Anwaltskanzlei hält fest, dass der Anzeige des Polizeioffiziers gegen leitende Staatsanwälte ein lang zurückreichender, komplexer und mehrdimensionaler Konflikt zugrunde liege. Diese Dimensionen und Aspekte seien im Verlaufe des Verfahrens nicht oder zu wenig erkannt worden. Zudem beurteilt der Bericht das Ergreifen beziehungsweise Nichtergreifen von Massnahmen durch die DVI-Departementsleitung sowie die Leitung der Kantonspolizei und der Oberstaatsanwaltschaft als kritisch.
Zum zukünftigen Umgang mit solchen Konflikten schlägt der Bericht die Bildung eines Gremiums aus Mitgliedern der Kantonspolizei, der Oberstaatsanwaltschaft und der Departementsleitung vor, das eine raschere und besser koordinierte Durchsetzung von Massnahmen ermöglichen würde.
Das DVI hat bereits 2021 Austauschgefässe institutionalisiert, in denen strategische wie auch operative Themen zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft erörtert und allfällige Konflikte gelöst werden können. Basierend auf den Erkenntnissen der Administrativuntersuchung werden nun weitere Optimierungen in dieser Richtung geprüft.
Zudem wird empfohlen, eine Weisung zu erlassen, die klar regelt, wie mit Meldungen gemäss Strafprozessordnung in politisch oder gesellschaftlich heiklen Sachverhalten oder gegen eine Person von öffentlichem Interesse vorzugehen ist. Das DVI wird entsprechende Massnahmen angehen.
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