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In Reinach (AG) und auf der A1 besoffen Unfälle verursacht

Sowohl in Reinach wie auch auf der Autobahn A1 kam es in der Nacht von Samstag auf Sonntag zu Unfallereignissen. Beide beschuldigten Lenker waren stark alkoholisiert. Eine Person wurde mit leichten Verletzungen in ein Spital überführt. Die Führerausweise wurden den Unfallverursachern entzogen bzw. aberkannt.


Kapo AG / Dominic Zimmerli

Originalfoto der Kapo AG


Am Samstagabend, 18. November 2023, um kurz nach 20:00 Uhr, fuhr eine 22-jährige PW-Lenkerin in Reinach (AG) auf der Färberstrasse in Richtung Hauptstrasse. Gleichzeitig fuhr ein 44-Jähriger auf der Breitestrasse in Richtung Pfeffikerstrasse. Im Kreuzungsbereich Breitestrasse-Färberstrasse kollidierten die beiden Fahrzeuge seitlich-frontal miteinander.


Die beiden Fahrzeuglenkenden blieben unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand mittlerer Sachschaden.


Anlässlich der Unfallaufnahme konnte beim 44-Jährigen, welcher gemäss ersten Erkenntnissen den Rechtsvortritt missachtete, eine starke Alkoholisierung festgestellt werden. So ergab die Atemalkoholmessung ein Resultat von über 0.6 mg/l.


Ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle, zuhanden des Strassenverkehrsamtes, entzogen. Zudem wird er bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.


Am Sonntag, 19. November 2023, kurz vor halb eins Uhr in der Nacht, wurde dem Polizeinotruf ein quer stehendes Fahrzeug auf dem Überholstreifen der Autobahn A1, Fahrbahn Bern, im Bereich der Ein-/Ausfahrt Mägenwil gemeldet. Das Fahrzeug sei bereits vorgängig Schlangenlinien gefahren und im Bereich des Rastplatzes mit der Mittelleitplanke kollidiert.

Die umgehend ausgerückten Polizeipatrouillen konnten als Unfallverursacher einen 26-jährigen Polen betreffen, welcher sich durch den Unfall leicht verletzte. Am Fahrzeug sowie an der Autobahneinrichtung entstand Sachschaden.


Gemäss ersten Erkenntnissen kollidierte der 26-Jährige zuerst mit der Rand- und anschliessend mit der Mittelleitplanke, wobei das Fahrzeug quer zur Fahrbahn zum Stillstand kam. Beim Lenker konnte eine starke Alkoholisierung festgestellt werden. So ergab der durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von über 1.3 mg/l was über 2.6 Promille entspricht.


Ihm wurde der ausländische Führerausweis aberkannt. Zudem wird auch er bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

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