top of page
Logo soaktuell.ch
  • bluesky
  • Pinterest

Grenchen: Verwaltungsgericht weist Wahlbeschwerde ab

  • Autorenbild: Stadt Grenchen
    Stadt Grenchen
  • vor 4 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit

Gegen die Stadtpräsidiumswahlen vom 28. September 2025 in Grenchen wurde beim Verwaltungsgericht eine Wahlbeschwerde eingereicht. Die Wahlbeschwerde wurde am 18. November 2025 durch das Verwaltungsgericht abgewiesen.


Symbolbild von Rolf van Melis / pixelio.de
Symbolbild von Rolf van Melis / pixelio.de

Am 28. September 2025 wurde Susanne Sahli (FDP) im zweiten Wahlgang zur neuen Stadtpräsidentin von Grenchen gewählt. Beim Verwaltungsgericht wurde durch Elias Vogt eine Wahlbeschwerde eingereicht.


Das Verwaltungsgericht stellt in seinem Urteil vom 18. November 2025 fest, dass weder bei der Zusammensetzung des Wahlbüros, noch bei der Ermittlung des Wahlergebnisses, für den konkreten Wahlausgang relevante Vorschriften verletzt worden seien. Es hat insbesondere keinerlei Anzeichen dafür festgestellt, dass es zu Manipulationen bei Wahlzetteln gekommen sein könnte.


Die demokratischen Grundwerte wurden während des gesamten Wahlprozesses eingehalten. Die Wahl ist demnach gültig.

bottom of page