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Gewerbeverband Solothurn fordert: Keine Mehrbelastung der Hausbesitzer

Der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband weist die Totalrevision der Katasterschätzung zum aktuellen Zeitpunkt zurück. Es sind vom Kanton Solothurn erst die nationalen Entwicklungen zur Abschaffung des Eigenmietwerts abzuwarten.


Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband

Symbolbild von Thorben Wengert / pixelio.de


Auf nationaler Ebene beschäftigt sich das Parlament derzeit mit der Abschaffung des Eigenmietwerts. Unter diesen Umständen gleichzeitig die kantonale Regelung des Eigenmietwerts zu revidieren, ist aus Sicht des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbands nicht sinnvoll. Die Entwicklungen auf nationaler Ebene betreffen Schlüsselpunkte der geplanten Revision der Katasterschätzung. Der Kanton Solothurn weiss seit Jahren, dass der Katasterwert überarbeitet werden muss. Die bisherigen Revisionen sind am Volksmehr gescheitert. Ob nun die Vorlage im Jahr 2022 oder erst im 2023 überarbeitet wird, spielt angesichts der noch offenen Fragen in den eidgenössischen Räten keine Rolle.


Nicht nur Eigenheim-Besitzer betroffen

Der kgv vertritt rund 3'200 KMU. Schätzungsweise rund 60 bis 70% dieser KMU sind Firmen, welche nach den Tarifstufen der Natürlichen Personen besteuert werden. Sie versteuern ihre Liegenschaften nach dem Katasterwert und sind von der vorliegenden Totalrevision der Katasterschätzung direkt betroffen und würden, wenn die Vorlage so wie sie heute vorliegt umgesetzt würde, künftig massiv höher besteuert.


Keine Mehreinnahmen-Vorlage auf dem Buckel der Immobilienbesitzer

Der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband kann durchaus nachvollziehen, dass es Gründe gibt, die Berechnung des Katasterwertes neu zu gestalten. Das heutige Berechnungsverfahren ist veraltet und kompliziert. Zudem haben sich innerhalb der Immobilienbesitzer Rechtsungleichheiten ergeben. Grundsätzlich fordert der kgv, dass der Kanton ein objektivierbares und nachvollziehbares System zur Berechnung des Katasterwertes sicherstellt.


Aus der Sicht des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbandes ist es falsch, aus dieser Vorlage eine Mehreinnahmen-Vorlage zu machen. Die Vorlage muss für die Immobilienbesitzer steuerneutral umgesetzt werden. Schon gar nicht haltbar ist es, dass die Mehreinnahmen in Form von Steuersenkungen für alle ausgeschüttet werden. Es kann nicht sein, dass die Immobilienbesitzer die Spritzkanne füllen und der Kanton und die Gemeinden danach mit der Spritzkanne Steuersenkungen vor-nehmen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden müssen unter den Immobilienbesitzer kompensiert werden.

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