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Eigenes Kind nach Deutschland entführt

Im Zusammenhang mit dem im Oktober 2021 vermissten Jungen, welcher später in Deutschland aufgefunden werden konnte, erhebt die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage. Die Mutter des Kindes und zwei weitere Personen werden sich vor Gericht zu verantworten haben.


Staatsanwaltschaft SO


Symbolbild von Rainer Sturm / pixelio.de


Am 13. Oktober 2021 wurde ein 5-jähriger Junge nach den Ferien bei der Kindsmutter nicht wieder in die Obhut des Vaters zurückgebracht. Am 16. November 2021 konnte der Junge, gestützt auf umfangreiche Ermittlungen und in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden, im Bundesland Bayern bei der Kindsmutter unversehrt aufgefunden werden. Das Kind konnte wieder in die Obhut des Vaters übergeben werden.


Die Staatsanwaltschaft hat jetzt ihre Ermittlungen abgeschlossen und erhebt Anklage. Die heute 42-jährige deutsche Mutter wird sich insbesondere wegen Entführung und Entziehen von Minderjährigen vor Gericht verantworten müssen.


Konkret wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor, ihr Kind gegen den Willen des Vaters nach Deutschland entführt zu haben. Im Zusammenhang mit dem Verbringen des Jungen nach Deutschland klagt die Staatsanwaltschaft zudem zwei weitere Personen wegen Gehilfenschaft zu Entführung und zum Entziehen von Minderjährigen an. Der heute 46-jährigen Schweizerin und der heute 50-jährigen Italienerin wird diesbezüglich vorgeworfen, der Mutter bei der Entführung geholfen zu haben.


Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Richteramt von Dorneck-Thierstein steht noch nicht fest.

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