Danone und Co. zeigen: Sicherheitslücken bei Babynahrung
- Redaktion soaktuell.ch
- vor 2 Tagen
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Danone nimmt erst jetzt über ein Dutzend mit dem Giftstoff Cereulid verunreinigte Babyprodukte vom Markt. Über Wochen liess der französische Lebensmittelkonzern betroffene Eltern und die Öffentlichkeit im Ungewissen. In Deutschland und Österreich erfolgte der Rückruf bereits vergangene Woche. Dieser gestaffelte Rückzug ist inakzeptabel und belegt, dass Firmen ihre Selbstverantwortung nicht verlässlich wahrnehmen. Diese unbefriedigende Situation zeigt die grossen Regulierungslücken in der Schweiz auf, die dringend geschlossen werden müssen.
Stiftung Konsumentenschutz

Die verunreinigten Babymilchprodukte sind weltweit ein Problem. Erstaunlich ist jedoch, dass sich ein Weltkonzern wie Danone in der Schweiz über Wochen in Schweigen hüllen kann – obwohl auch sie offensichtlich verunreinigte Produkte im Angebot hatte. Eine Anfrage des Konsumentenschutzes beantwortete die Firma noch vor drei Tagen mit einer nichtssagenden Standardantwort. Wir haben auf soaktuell.ch darüber berichtet.
Gestern wurde bekannt, dass Danone doch über ein Dutzend Produkte der Marke Aptamil zurückruft – angeblich wegen des Richtwerts, den die EU diese Woche für das Toxin Cereulid bekanntgegeben hat. Dabei hat Danone bereits letzte Woche in Deutschland und Österreich Produkte vom Markt genommen, in der Schweiz aber nicht. «Dass sich Lebensmittelkonzerne auch in so heiklen Fällen wie verunreinigten Babyprodukten hinter Worthülsen verstecken und die Babys einer Gesundheitsgefährdung aussetzen können, ist absolut inakzeptabel», spricht Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder Klartext. «Der Fall Danone zeigt einmal mehr, dass Konsument:innen in der Schweiz weniger gut geschützt sind als im umliegenden Ausland.»
Problem ist seit Monaten bekannt
Seit Anfang Dezember weiss der schweizerische Konzern Nestlé aufgrund interner Kontrollen, dass es ein Problem mit Cereulid gibt. Anfang Januar rief dieser Weltkonzern die ersten Produkte zurück. Inzwischen sind über 70 Länder und weitere Firmen betroffen. Die Öffentlichkeit und besonders die Eltern erfuhren davon lange nichts. Die Lebensmittelindustrie ist zwar der Selbstkontrolle verpflichtet. Der Fall zeigt jedoch, dass diese in so komplexen und globalen Fällen nicht greift und es klare regulatorische Vorgaben braucht.
Der Konsumentenschutz wird sich für eine Verschärfung des Rechts einsetzen, damit gravierende Lücken geschlossen werden:
Es fehlte ein Grenzwert für Cereulid: Jede Firma konnte daher selbst entscheiden, ab wann ein Produkt gesundheitsgefährdend ist und nicht mehr verkauft werden darf.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat keinen lückenlosen Überblick, welche Grenzwerte die Hersteller beachten und ob sie ihre Produkte überprüft haben.
Firmen reagieren erst, wenn Behörden aktiv werden, Grenz- oder Richtwerte angepasst werden oder der Druck der Öffentlichkeit zu gross wird.
Die Informationspflicht ist zu lasch und daher zu verschärfen: Es darf nicht sein, dass Eltern und die Öffentlichkeit nicht informiert werden. Der Gesundheitsschutz ist deutlich höher zu gewichten als ein allfälliger Reputationsschaden eines Konzerns.
Noch ist nicht sicher, ob nun wirklich alle betroffenen Produkte vom Markt genommen wurden. «Sicher ist hingegen, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen darf», betont Stalder, «Eltern müssen absolut darauf vertrauen können, dass sie ihren Babys einwandfreie und nicht gesundheitsschädigende Produkte verabreichen».
