Corona-Massnahmen: Bundesrat Berset droht auch Kanton Solothurn
05.12.2020 - Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibt äusserst angespannt. Der Bundesrat ruft deshalb die Kantone, in denen sich die Lage verschlechtert, dazu auf, sofort zu handeln. Er hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember zudem neue Massnahmen beschlossen. Ziel ist die Fallzahlen weiter zu reduzieren, insbesondere noch vor den Feiertagen. Die Regeln für Läden werden ab Mittwoch, 9. Dezember, verschärft und die Kapazität der geschlossenen Bahnen in den Skigebieten begrenzt.
In einigen Kantonen stagniert die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus auf hohem Niveau oder sie steigen gar wieder an. Die Situation in den Spitälern ist noch immer sehr angespannt. In gewissen Spitälern müssen nicht dringliche Operationen verschoben werden und das Gesundheitspersonal ist stark belastet.
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Der Bundesrat ist besorgt über diese Entwicklung. Er fordert deshalb die Kantone auf, sofort zu handeln und strengere Massnahmen zu beschliessen, wenn die Lage sich verschlechtert oder auf hohem Niveau stagniert. Kriterien sind unter anderem die Anzahl Ansteckungen, die Reproduktionszahl, die Hospitalisationen sowie die Inzidenz. Der Bundesrat ist überzeugt, dass nur mit raschem Handeln strengere Massnahmen verhindert werden können. Er wird an einer ausserordentlichen Sitzung am Dienstag, 8. Dezember, eine Zwischenbeurteilung vornehmen und am 11. Dezember strengere Massnahmen beschliessen, sollten die Kantone nicht die nötigen Massnahmen getroffen haben.
Handeln die Kantone nicht, wird es der Bundesrat am 11. Dezember tun. Bundesrat Berset zielt damit in erster Linie auf die Deutschschweizer Kantone St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Baselland und Solothurn für welche die ETH derzeit einen steigenden Wochentrend bei den Fallzahlen schätzt.
Weniger Personen in den Läden
Die Festtags- und Ferienzeit birgt mit den vermehrten Einkäufen und privaten Treffen zusätzliche Risiken. Der Bundesrat verstärkt deshalb nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen. Er hat die Covid-19-Verordnung entsprechend angepasst. Um die Menschen noch besser zu schützen, wird die Zahl der Personen reduziert, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten. Die Kapazitätsbeschränkung wird ab dem 9. Dezember bis auf weiteres verschärft, in grösseren Läden von heute 4 auf neu 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde. Dies soll zudem die Bevölkerung dazu anregen, ihre Einkaufszeiten bewusster zu planen.
Neue Regeln für Restaurants
In Restaurants müssen in der ganzen Schweiz die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch obligatorisch erhoben werden, so wie dies verschiedene Kantone bereits eingeführt haben. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde ausnahmsweise von 23 Uhr auf 01 Uhr verlängert, um das Risiko von ungeordneten Treffen im privaten Umfeld zu reduzieren.
Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, die mit Gesängen verbunden sind.
Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten. Die Grenze von 10 Personen wird beibehalten. Um die Anzahl Kontakte und Personenströme weiter zu
reduzieren, soll zudem die Home-Office-Empfehlung konsequent umgesetzt werden. Der Bundesrat ruft hierzu nochmals die Arbeitgeber auf, wenn möglich Home-Office zu ermöglichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll es möglichst einfach gemacht werden, ihre Kontakte vor den Festtagen auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Kontaktreduktion ist gerade dann besonders sinnvoll, wenn Treffen mit Personen aus der Risikogruppe geplant sind.
Skigebiete offen, falls Fallzahlen sinken
Skigebiete sollen für den Inlandtourismus offen sein können. Wo die epidemiologische Lage kritisch ist, muss diese erst mit Massnahmen verbessert werden. Die Skigebiete benötigen ab dem 22. Dezember für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind. Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Ziel ist, eine Verbreitung des Virus in den Tourismusgebieten zu verhindern.
Für Skigebiete gelten keine Kapazitätsbegrenzungen. In allen geschlossenen Transportmitteln, also z.B. in Zügen, Kabinen und Gondeln dürfen aber ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze. Betroffen davon sind Bahnen in den Skigebieten aber nicht die Züge zu den Skigebieten. In Zügen der SBB gilt also unverändert das Schutzkonzept des öffentlichen Verkehrs.
Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht. Beim Anstehen muss Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Die Gäste von Restaurants in Skigebieten dürfen nur in den Innenbereich gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist. Im Innenbereich und auf den Terrassen gelten zudem die bestehenden Regeln weiter: Konsumation nur sitzend und maximal vier Personen pro Tisch, ausgenommen Eltern mit Kindern.
Die Kantone sind verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden. Die Kantone müssen zudem dem Bund über die Anzahl Kontrollen, die ausgesprochenen Mahnungen und Bewilligungsentzüge sowie über die Auslastung der Spitäler Bericht erstatten.
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