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Bis 31. Juli gilt im Kanton Solothurn für Hunde im Wald die Leinenpflicht

Während der kommenden Monate bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder die Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch freilaufende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 2021 eine generelle Leinenpflicht.

Symbolbild von Oliver Haja / pixelio.de


Im Kanton Solothurn sind rund 18'600 Hunde registriert. Damit diese während der Setz- und Brutzeit für die Mutter- und Jungtiere keine Gefahr darstellen, herrscht im Kanton Solothurn für Hunde im Wald bis am 31. Juli eine generelle Leinenpflicht. Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit die Nester von Bodenbrütern, Junghasen und frisch gesetzte Rehkitze.


Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appelliert an die Hundehalterinnen und -halter, während der kommenden vier Monate beim Ausführen ihrer Hunde der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten. Kritisch sind zudem die Bereiche im Offenland von Waldrändern und Hecken.


Mit Rollleinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden. Hundehalterinnen und -halter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.

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