Bei Mahngebühren Dienstleistung oder Abo sofort kündigen
- Redaktion soaktuell.ch
- vor 1 Stunde
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Früher war eine Rechnung im Briefkasten eine einfache Aufforderung zur Zahlung. Heute ist daraus ein hochgradig optimiertes Ertragsmodell geworden. Schweizer Konsumenten kämpfen nicht nur mit Aufschlägen für Papierrechnungen, sondern vor allem mit drakonischen Mahnspesen. Wer sich wehren will, dem bleibt oft nur eine radikale Lösung: Die sofortige Kündigung. Und davon machen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer Gebrauch. Denn, die aggressive Bepreisung von Mahnungen ist ein Zeichen mangelnder Wertschätzung gegenüber Bestandskunden.

Die Digitalisierung sollte vieles vereinfachen und vor allem günstiger machen. Doch in der Schweizer Dienstleistungslandschaft – von den grossen Telecom-Anbietern über Versicherungen bis hin zum Online-Handel – scheint das Gegenteil der Fall zu sein. Während Unternehmen durch E-Mail-Rechnungen und automatisierte Abläufe Millionen an Portokosten und Personalaufwand einsparen, wird der Kunde doppelt zur Kasse gebeten. Wer weiterhin eine Papierrechnung wünscht, zahlt eine "Bearbeitungsgebühr" von oft zwei bis fünf Franken. Wer jedoch im digitalen Dschungel eine E-Mail übersieht, landet in einer Gebührenspirale, die rechtlich auf äusserst wackligen Beinen steht.
Die Anatomie der Mahngebühr
Es ist ein schleichender Prozess: Die Zahlungsfristen wurden in den letzten Jahren klammheimlich verkürzt. Waren früher 30 Tage der Standard, finden sich heute oft Fristen von nur 10 oder 14 Tagen. Ein Tipp: Akzeptieren Sie keine Zahlungsfristen von nur 10 Tagen. Das ist ein No-Go.
Wer kurz im Urlaub ist oder die Mail im Spam-Ordner übersieht, erhält bereits nach wenigen Tagen die erste Mahnung. Und hier schnappt die Falle zu: Pauschalgebühren von 20, 25 oder gar 30 Franken sind mittlerweile keine Seltenheit mehr – und das oft schon bei der ersten Erinnerung.
Für die Unternehmen ist das ein lukratives Geschäft. Bei automatisierten Systemen kostet der Versand einer Mahnung das Unternehmen nur Bruchteile eines Frankens. Die Differenz zur verrechneten Gebühr fliesst als reiner Gewinn in die Bilanz. Kritiker sprechen hier längst nicht mehr von Aufwandsentschädigung, sondern von einer "Zusatzsteuer" auf Unaufmerksamkeit oder Gewinnoptimierung.
Leider ist auch die Swisscom dazu übergegangen, Mahnspesen viel schneller auf die Rechnung zu schlagen. Unser Tipp: Jedesmal, wenn Sie als langjähriger Kunde:in, in deren Rechnungshistorie noch jede Rechnung bezahlt wurde, wenn ab und zu auch ein paar Tage zu spät, Mahnspesen aufgebrummt erhalten, kündigen Sie eine Dienstleistung bei Swisscom. Auf unserer Redaktion handhaben das alle so. Und das gilt nicht nur für Swisscom, auch für Wingo.
Die rechtliche Lage: Was ist erlaubt?
In der Schweiz ist das Mahnwesen im Obligationenrecht (OR) geregelt, lässt jedoch viel Interpretationsspielraum, den Firmen schamlos ausnutzen.
Der Verzugszins (Art. 104 OR): Gesetzlich ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr vorgesehen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Rechnung von 100 Franken wären das nach einem Monat Verzug gerade einmal rund 40 Rappen.
Der Verzugsschaden (Art. 106 OR): Dies ist der Hebel, den die Firmen ansetzen. Das Gesetz besagt, dass der Gläubiger einen Schaden geltend machen kann, der über den Verzugszins hinausgeht. Aber: Dieser Schaden muss nachgewiesen werden und darf nur den effektiven Aufwand decken.
Rechtsexperten und der Konsumentenschutz sind sich einig: Eine automatisierte Mahnung rechtfertigt keine Gebühr von 30 Franken. Ein solcher Betrag übersteigt den tatsächlichen administrativen Aufwand (Sekundenbruchteile Rechenleistung, kein Porto) massiv. Doch die Firmen wissen: Wegen 25 Franken zieht kaum ein Schweizer vor den Friedensrichter. Das Prozessrisiko und der Zeitaufwand stehen in keinem Verhältnis zum Streitwert.
Die einzige Sprache, die Konzerne verstehen
Wenn sachliche Beschwerden beim Kundendienst an Standard-Antworten abperlen, bleibt dem Konsumenten nur das schärfste Schwert der Marktwirtschaft: die Kündigung der Dienstleistung.
Die aggressive Bepreisung von Mahnungen ist ein Zeichen mangelnder Wertschätzung gegenüber Bestandskunden. In der Betriebswirtschaft ist bekannt, dass die Akquise eines Neukunden ein Vielfaches dessen kostet, was die Pflege eines bestehenden Kunden beansprucht. Wenn ein langjähriger Kunde wegen einer verspäteten Zahlung mit einer 30-Franken-Gebühr "bestraft" wird, obwohl er alle Rechnungen jahrelang bezahlt hat, ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört.
Die Konsequenz muss daher lauten: Dienstleistung kündigen und zum Mitbewerber wechseln. Erst wenn die "Churn-Rate" (Abwanderungsquote) aufgrund von Kleingebühren steigt, geraten die Marketingabteilungen und Geschäftsleitungen unter Druck. In einem gesättigten Markt wie der Schweiz ist der Verlust eines zahlenden Kunden schmerzhafter als der kurzfristige Gewinn durch eine Mahngebühr.
Zeit für mehr Transparenz
Der Trend zu happigen Mahnspesen ist eine unschöne Begleiterscheinung der Digitalisierung. Es liegt an den Konsumenten, diese Praxis nicht stillschweigend hinzunehmen. Wer konsequent kündigt, setzt ein Zeichen gegen die Gebührenwillkür. Unternehmen sollten sich gut überlegen, ob sie für 25 Franken Mahngebühr einen Kunden verlieren wollen, der über die nächsten Jahre tausende Franken Umsatz generiert hätte, auch wenn er nicht immer pünktlich zahlt.
Für den Moment gilt: Kontrollieren Sie Ihre digitalen Posteingänge – oder zeigen Sie den Unternehmen die rote Karte, sobald die erste unverschämte Gebührenrechnung eintrifft. Sie müssen den Unternehmen nicht eine Chance geben, denn die wissen genau, was sie tun. Die Unternehmen werden automatisierte Prozesse und die AGB als Argument angeben. Alles Bullshit. Fakt ist: Man behandelt Sie als langjährigen Kunden:in dreckig und das geht gar nicht.
Unser Tipp: Kündigen Sie die Dienstleistung oder das Abo auf der Stelle und wechseln Sie als enttäuschter Bestandeskunde zur Konkurrenz. Oder im Fall der Swisscom und bei mehreren Dienstleistungen: Kündigen Sie jedesmal bei Mahnspesen eine Dienstleistung (zuerst das Abo für das Fixnetz-Telefon, dann das Abo für den Cloud-Speicher, dann das Mobiltelefon, dann den Internet-Anschluss mit dem Blue TV und wechseln Sie diese Dienstleistungen Step-by-Step zur Konkurrenz. Als Grund immer angeben: Belastung mit Mahnspesen. Vielleicht lernt Swisscom dann dazu. Wenn nicht, auch egal.






