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Bald keine Nazisymbole mehr in der Schweizer Öffentlichkeit

  • Autorenbild: Bundesrat
    Bundesrat
  • vor 2 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse bezahlen. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 nimmt der Bundesrat die mehrheitlich positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft für ein neues Spezialgesetz. In einem zweiten Schritt soll das Verbot auf weitere extremistische Symbole ausgeweitet werden.


Symbolbild von Bianca Fazacas / unsplash.com
Symbolbild von Bianca Fazacas / unsplash.com

Nazisymbole stehen für eine menschenverachtende Ideologie, die den Grundwerten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft widerspricht. Rassismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Nach geltendem Recht wird eine Person jedoch nur dann bestraft, wenn sie ein nationalsozialistisches, rassistisches, gewaltverherrlichendes oder extremistisches Symbol verwendet und damit gleichzeitig für die entsprechende Ideologie wirbt.


Wer hingegen ein solches Symbol zeigt, ohne die damit verbundene Ideologie aktiv zu propagieren, bleibt nach geltendem Recht straflos. Das Parlament (Motion 23.4318 RK-S) und der Bundesrat erachten diese Gesetzeslücke als stossend. Der Bundesrat hat deshalb Ende 2024 in seinem Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen, die Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen im öffentlichen Raum künftig in einem Spezialgesetz zu verbieten.


Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst das vorgeschlagene Verbot. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 die Ergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft für das neue Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) verabschiedet. Diese enthält gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf nur punktuelle Anpassungen.


Verbot umfasst Gegenstände, Gesten und Grussformeln – aber keine Zahlencodes


Verbieten will der Bundesrat in erster Linie die Verwendung von offensichtlich nationalsozialistischen Symbolen im öffentlichen Raum – etwa das Hakenkreuz oder den Hitlergruss. Aber auch abgewandelte Symbole sollen unter das Verbot fallen, sofern sie sich im konkreten Kontext klar auf den Nationalsozialismus beziehen. Umfasst wären demnach Gegenstände, aber auch Gesten oder Grussformeln. Auch Tätowierungen mit den entsprechenden Zeichen dürften im öffentlichen Raum künftig nicht mehr gezeigt werden. Einschlägige Zahlencodes will der Bundesrat jedoch aufgrund der kritischen Rückmeldungen vom Verbot ausnehmen. Dies weil sie mehrdeutig und nicht auf den ersten Blick als Symbole des Nationalsozialismus erkennbar sind.


In jedem Fall wird ausschliesslich die vorsätzliche Verwendung der Symbole bestraft. Der öffentliche Raum umfasst neben dem realen, physischen Kontakt auch die Verwendung der Symbole im Internet und in audiovisuellen Medien.


Für schulische, wissenschaftliche, kulturelle, künstlerische oder journalistische Zwecke sieht der Bundesrat Ausnahmen vor. Innerhalb der Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit dürfen die Symbole weiterhin gezeigt werden. Bereits existierende religiöse Symbole, die nationalsozialistischen Zeichen gleichen, sollen ausserdem nicht unter das Verbot fallen.


Wer gegen das Verbot verstösst, soll mit einer Busse von 200 CHF bestraft werden. Es ist vorgesehen, die Verstösse schnell und unmittelbar nach der Tat im sogenannten Ordnungsbussenverfahren zu erledigen. Dazu sollen das Ordnungsbussengesetz (OBG) und die entsprechende Verordnung angepasst werden.


Das Verbot von weiteren extremistischen Symbolen ist in Arbeit


Weil antisemitische Vorfälle in der Schweiz stark zunehmen, erachten Bundesrat und Parlament das Verbot von nationalsozialistischen Symbolen als besonders dringend. Das Verbot bezieht sich deshalb in einem ersten Schritt ausschliesslich auf nationalsozialistische Symbole. Der Schutz vor Hass und Intoleranz soll aber in einem zweiten Schritt zusätzlich gestärkt werden. Die Arbeiten zu einem Verbot von weiteren extremistischen, rassendiskriminierenden und gewaltverherrlichenden Symbolen sind bereits im Gang.

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