Zofingen: Wahl von Stadtammann, Vizeammann und Steuerkommission
Für die Wahl des Stadtammanns wurden Gresch Dominik, 1975, von Freienbach SZ (glp, neu), Guyer Christiane, 1963, von Uster ZH (Grüne, neu) und Siegrist Peter, 1966, von Vordemwald AG (parteilos, neu) fristgerecht angemeldet.
Foto: Archivbild von soaktuell.ch
Als Vizeammann der Stadt Zofingen wurden angemeldet: Rüegger Waldvogel Andreas, 1969, von Zofingen und Rothrist AG (FDP, neu), Syed Rahela, 1968, von Reisiswil BE und Zofingen, Mühlethal (SP, neu) und Weishaupt Robert, 1972, von Appenzell AI (Die Mitte, neu).
Als Stadtammann/Vizeammann sind nur die am 25. April 2021 in den Stadtrat gewählten Personen wählbar.
Steuerkommission
Für die Gesamterneuerungswahlen der Steuerkommission sowie des Ersatzmitglieds der Steuerkommission wurden folgende Kandidaten fristgerecht angemeldet (Reihenfolge Bisherige nach Amtszeit und Alphabet):
- Negri Marco, 1984, von Zofingen AG (SVP bisher)
- Plüss Urs, 1970, von Murgenthal AG (EVP, bisher)
- von Arb André, 1981, von Neuendorf SO (FDP, bisher)
Ersatzmitglied Steuerkommission:
- Schaufelberger Urs, 1959, von Oetwil am See ZH (SP, bisher)
Im ersten Wahlgang kann jede/r in Zofingen wahlfähige Stimmberechtigte (nicht nur Angemeldete) als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten. Die Angemeldeten werden den Stimmberechtigten in den Wahlunterlagen bekannt gegeben.
Nachmeldefrist
Da die Anzahl der Kandidierenden für die Steuerkommission resp. als Ersatzmitglied Steuerkommission der Zahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten von Zofingen zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei, Zofingen, innert 5 Tagen seit Publikation, (d. h. bis spätestens am Mittwoch, 18. August 2021, 12.00 Uhr), einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Stadtkanzlei bezogen oder von der Homepage www.zofingen.ch/gemeindewahlen heruntergeladen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR), andernfalls findet eine Urnenwahl statt. Die Urnenwahl findet am Sonntag, 26. September 2021 statt.
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