Vogelgrippe ist da: Tote Vögel nicht berühren
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Am 4. November 2025 ist in der Gemeinde Vinelz (BE) bei einem Wildvogel (Graugans) das in Europa bereits weit verbreitete Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, erlässt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 6. November 2025 eine entsprechende Verordnung. Sie gilt bis Ende März 2026. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Nachdem in Europa und insbesondere in Deutschland in den letzten Wochen mehrere Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln festgestellt worden waren, kommt der am 4. November 2025 bestätigte Fall in der Schweiz nicht überraschend. Aufgrund dieses Falls werden gemäss der neuen Verordnung des BLV Beobachtungsgebiete eingerichtet. Diese umfassen aktuell in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer von Bielersee (einschliesslich Zihlkanal), Murtensee und Neuenburgersee (einschliesslich Broye-Kanal). In diesen Gebieten gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.
Massnahmen in den betroffenen Beobachtungsgebieten
In den festgelegten Beobachtungsgebieten gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Geflügelhaltende mit 50 oder mehr Tieren müssen insbesondere sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und die in der Verordnung festgelegten Biosicherheitsmassnahmen umsetzen. Dazu gehören etwa die getrennte Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen und Laufvögeln sowie Zugangsbeschränkung und Hygienemassnahmen bei Stallarbeiten.
Früherkennung und Hygiene sind entscheidend
Alle Geflügelhalterinnen und -halter müssen aufmerksam auf Krankheitszeichen achten und bei Verdacht unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Hinweise auf eine Infektion können Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit sein. Die Tiere wirken oft apathisch oder lethargisch; bei Wasservögeln können die Symptome unauffällig bleiben.
Eine konsequente Biosicherheit bleibt im ganzen Land der wirksamste Schutz gegen die Vogelgrippe. Auch ausserhalb der betroffenen Gebiete gilt es, Hygienemassnahmen einzuhalten und die Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, bei den kantonalen Veterinärbehörden registriert zu halten.
Tot aufgefundene Wildvögel nicht berühren
Die Bevölkerung wird gebeten, tote und kranke Wildvögel nicht zu berühren und solche Funde der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zu melden.
Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist sehr selten und wurde bisher nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel beobachtet. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.
Die dringliche Verordnung des BLV tritt am 6. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.
