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Verkehrsanbindung Thal: Nein zur Abstimmungsbeschwerde

Das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zur Abstimmungsbeschwerde erleichtert und fühlt sich bestätigt. Das Solothurner Verwaltungsgericht hat ein deutliches Urteil gefällt und die Abstimmungsbeschwerde des Nein-Komitees gegen die Beiträge der Gemeinden Aedermannsdorf, Holderbank, Herbetswil, Mümliswil-Ramiswil und Welschenrohr-Gänsbrunnen an das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» abgewiesen. Das Gericht ist der Argumentation der Gemeinden formell und inhaltlich vollumfänglich gefolgt.


Komitee Pro Verkehrsanbindung Thal

Fotos zVg.


Das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» fühlt sich durch das Urteil bestätigt. Das Ziel des Komitees ist es, der Bevölkerung des Kantons Solothurn die Wichtigkeit des Projekts für die Thaler Bevölkerung aufzuzeigen. Tatsächlich bejaht das Verwaltungsgericht nun ein «eminentes Interesse» der Thaler Gemeinden an der Verkehrsanbindung Klus. Es betont die besondere Verkehrssituation mit der einzigen Zufahrt durch den «Flaschenhals» Klus, und es anerkennt, dass die Thaler Gemeinden als Wohn-, Arbeits- und Freizeitorte attraktiv bleiben wollen und deshalb die Stauzeiten in der Klus reduziert werden müssen.


Hauptargument der Gegner ist nun sogar juristisch widerlegt

Besonders auffällig ist, dass das Verwaltungsgericht das häufigste Argument der Gegner gar widerlegt: Die aktuelle Beeinträchtigung muss gemäss Verwaltungsgericht als stark bezeichnet werden: Das Staurisiko ist hoch, die Erhöhung der Fahrzeit von Oensingen nach Balsthal von 4,5 Minuten entspricht einer Verdoppelung. Auch handelt es sich dabei um einen Durchschnittswert, je nachdem kann sich die Fahrzeit um sogar 30 Minuten erhöhen. Gerade diese Unvorhersehbarkeit erachtet das Verwaltungsgericht als problematisch. Anders als von den Gegnern dargestellt, qualifiziert das Verwaltungsgericht das Interesse der Thaler Gemeinden an einer Lösung der Stausituation als «erheblich».


Gute Argumente – fair ausgetauscht

Die Abstimmungsbeschwerde ist also abgewiesen und die Argumente der Gemeinden sind geschützt. Es sind gute Argumente – und sie wurden vom Komitee gemäss Urteil auch fair ausgetauscht. Das Verwaltungsgericht beurteilt die Kommunikation des Pro-Komitees als sachlich, «unaufgeregt» und «gemässigt». Dies im Gegensatz zum «wesentlich aggressiveren» Internettauftritt des Referendumskomitees. Und die Beiträge der Gemeinden seien mit 1'000 bis 2'800 Franken bescheiden und gemäss Verwaltungsgericht verhältnismässig. Diese bescheidenen Beiträge wird das Komitee nun jenseits der juristischen Schiene, auf die es durch die Gegner gezwungen wurde, im demokratischen Prozess einsetzen, um die erwiesenermassen guten Argumente im ganzen Kanton zu streuen.









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