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Stadt Olten sucht Investoren für die Kirchgasse 8

Wird das Kunstmuseum Olten von seinem heutigen Standort an der Kirchgasse 8 ins Nachbarhaus verlegt, soll diese Liegenschaft im Baurecht für eine neue Nutzung abgegeben werden. Investoren können bis 26. April 2022 ihr Interesse anmelden.

Foto zVg. Stadt Olten


Die Liegenschaft Kirchgasse 8 wird heute vom Kunstmuseum Olten für Ausstellungen, zur Lagerung des Kulturgutes und die dafür erforderlichen Arbeitsplätze genutzt. Gemäss Beschluss des Gemeindeparlaments vom September 2020 soll diese Nutzung in die direkt angrenzende Liegenschaft an der Kirchgasse 10 verlegt werden. Beide Liegenschaften befinden sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Olten. Mit der Verlegung wird die sanierungsbedürftige Liegenschaft Kirchgasse 8 frei für neue Nutzungen.


Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs wurden im vergangenen Jahr Vorschläge für die zwei Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 sowie den angrenzenden Platz der Begegnung erarbeitet. Das Projekt des Teams Buchner Bründler Architekten AG aus Basel obsiegte und wurde von der Jury zur Weiterbearbeitung empfohlen. Für die Liegenschaft Kirchgasse 8 sieht es vor, diese weitestgehend zu erhalten und in Richtung Munzingerplatz durch einen Anbau zu ergänzen. Im Erdgeschoss wurden eine Gastronomienutzung sowie eine Ladenfläche angedacht. Im ersten Obergeschoss waren zwei Dienstleistungsflächen vorgesehen und darüber total 7 Wohnungen.


Der Stadtrat hat im vergangenen November beschlossen, das Gebäude Kirchgasse 8 nach dem Umzug des Kunstmuseums Olten ins Nachbargebäude aus dem Verwaltungsvermögen zu entlassen. Die Liegenschaft soll ins Finanzvermögen überführt und im Baurecht an eine Investorin abgegeben werden. Das Projekt Kirchgasse 8 soll so entwickelt werden, dass die bauliche Umsetzung parallel mit dem neuen Kunstmuseum Olten erfolgt. Die Vergabe des Baurechts soll, sofern dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen werden kann, gemeinsam mit dem Planungskredit des Kunstmuseums Olten im Juni 2022 dem Gemeindeparlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach der Genehmigung des Baukredites für das Kunstmuseum Olten durch das Stimmvolk im kommenden Jahr und der Erteilung der Baubewilligungen beider Projekte soll in den Jahren 2024/25 die Umsetzung der Bauten erfolgen.


Für die Umsetzung der Bauvorhaben ist der Auszug des Kunstmuseums Olten aus der Kirchgasse 8 notwendig. Sollte das Volk die Gutheissung des Baukredits für das Kunstmuseum Olten an der Kirchgasse 10 ablehnen oder keine zeitgerechte rechtsgültige Baubewilligung für das Kunstmuseum Olten vorliegen, kann das Baurecht nicht vollzogen werden. Dann muss ein neues Vorgehen politisch konsolidiert werden, da sowohl das Kunstmuseum als auch die Liegenschaften generell nicht mehr lange im heutigen Zustand weiterbetrieben werden können.


Die nun per Ausschreibung gesuchte definitive Nutzung der Kirchgasse 8 soll für eine Belebung der Kirchgasse und stimmige Imagebildung durch attraktive Publikumsnutzungen sorgen, abgestimmt mit dem bestehenden Nutzungsangebot: Von den Synergien sollen sowohl das Projekt der Einwohnergemeinde Olten wie auch jenes des Investors oder der Investorin profitieren und zur Attraktivität der modernen Kleinstadt Olten beitragen. Gesucht wird deshalb ein wirtschaftliches Baurechtsangebot, mit marktfähigen und nachhaltigen Nutzungsangeboten. Das Wettbewerbsprojekt soll unter Einbindung des obsiegenden Planerteams und in Abstimmung mit dem Projekt Kunstmuseum Olten umgesetzt werden. Die Interessenten können ihr Angebot bis 26. April 2022 einreichen.

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